Betreff
Änderung der Sportförderrichtlinien der Stadt Schwelm
Vorlage
209/2010
Aktenzeichen
FB 2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Sommer 2010 hat ein Arbeitskreis Sport, bestehend aus Vertretern von Vereinen, Politik und der Verwaltung , 3 x getagt. Ziel war es, Konsolidierungsvorschläge für den Bereich Sport zu erarbeiten.

Der Arbeitskreis hat vorgeschlagen, die Zuschussbeiträge nach den Sportförderungsrichtlinien für erwachsene Mitglieder von 1,00 € auf 0,25 € ab dem Jahr 2010 zu senken.

Bei 3.146 Mitglieder, für die ein Zuschuss beantragt wurde, beträgt die jährliche Ersparnis 2.359,50 € (s. auch Vorlagen-Nr. 211/2010)

 

Ziffer 2.2 der Sportförderungsrichtlinien ist wie folgt zu ändern:

 

Vereinszuschüsse
Sportvereine erhalten für jedes Mitglied ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, für das ein Beitrag an die Sporthilfe e.V. geleistet wird, einen Jahreszuschuss in Höhe von 0,25 €.
Als Nachweis dient der Bestanderhebungsbogen der Sporthilfe für das jeweilige Jahr.
Anträge sind bis zum 30.04. für das laufende Jahr zu stellen.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Sportförderungsrichtlinien der Stadt Schwelm in der Fassung vom 01.07.2000 werden wie folgt geändert:

Ziffer 2.2  Vereinszuschüsse

Sportvereine erhalten für jedes Mitglied ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, für das ein Beitrag an die Sporthilfe e.V. geleistet wird, einen Jahreszuschuss in Höhe von 0,25 €.
Als Nachweis dient der Bestanderhebungsbogen der Sporthilfe für das jeweilige Jahr.
Anträge sind bis zum 30.04. für das laufende Jahr zu stellen.