Betreff
Raumsituation an der Katholischen Grundschule Südstraße
Vorlage
207/2010
Aktenzeichen
FB 2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Kath. Schule ist ein 2-zügige Grundschule. Die 2-Zügigkeit ist durch Ratsbeschluss vom 08.02.2007 festgesetzt worden.

Die Raumkapazität im Gebäude ist knapp bemessen. Die übliche Raumgröße eines Klassenraumes beträgt gut 60 qm. In der Kath. Schule liegen die Klassenraumgrößen zwischen 43 und 45 qm, lediglich 2 Klassenräume sind etwa 55 qm groß.

In den vergangenen 12 Jahren lag die Gesamtschülerzahl der Schüler zwischen 149 und 173 im Schuljahr 08/09 (s. auch SEP 2006). Die Zahl pro Jahrgang lag zwischen 35- 45, so dass die Klassenstärken meistens klein und das Raumangebot ausreichend war.

Im letzten Schuljahr ist die Gesamtzahl auf 180 und im lfd. Schuljahr auf 188 gestiegen.

Für Prognosen hatte die Verwaltung nach den Ergebnissen der letzten Jahre die Übergangsquote zur Kath. Schule mit 14 bzw. 15 % zu Grunde gelegt. Mit 180 und 188 Kindern liegt die Zahl über den Prognosen.

Die gestiegene Schülerzahl hat den Schulleiter veranlasst, Ende 2009 mündlich und am 25.3.2010 schriftlich beim Schulträger eine Umbaumaßnahme innerhalb des Schulgebäudes zu beantragen. Die dazu geschätzten Kosten lagen bei 40.000 €. Die Fachbereichsleiterin des Fachbereiches Bildung, Kultur, Sport hat dem Schulleiter gegenüber ihre Zweifel an der Finanzierbarkeit  der Maßnahme geäußert, zumal sie im Etatentwurf 2010/11 auch nicht veranschlagt war. Im Schulleitergespräch hat der Kämmerer allgemein die Finanzsituation erläutert und festgestellt, dass neue Maßnahmen nicht finanziert werden können, es sei denn andere veranschlagte Maßnahmen werden zurückgestellt.

In seinem Schreiben vom 25.3.2010 hat der Schulleiter u.a. ausgeführt, dass der Schule Geld von Dritten in Aussicht gestellt worden sei und sich durch „man power“ aus dem Umfeld der Schule die Kosten senken lassen.

Umgebaut werden sollen nach Wunsch der Schule 3 kleinere Räume im Obergeschoss (2 Lehrmittelräume, 1 Informatikraum), die zu einem Klassenraum umfunktioniert werden sollen. Dadurch würde 1 Klassenraum von 53 qm entstehen. Im Vergleich zu den kleinen Klassen ein „Gewinn“ von 10 qm. Der Informatikraum könnte dann in eine kleinere Klasse verlegt werden. Die Unterbringung der Lehrmittel ist noch nicht thematisiert worden.

 

Im April 2010 wurde der Schulleiter informiert, dass in den Sommerferien die Kosten nach den einzelnen Gewerken ermittelt werden sollen, um die Grundlage für mögliche Drittleistungen zu erhalten. Ein früherer Zeitpunkt konnte wegen umfassender Maßnahmen u.a. zum Konjunkturpaket II nicht zugesagt werden.

Da die Schule diesen umgebauten Raum gern zum Schuljahr 2010/11 gehabt hätte, hat die Schulpflegschaft im Mai 2010 den Bürgermeister um ein Gespräch gebeten.

Das Gespräch hat am 11.6.2010 mit Beteiligung der Schulpflegschaftsvertreter, des Schulleiters, der Verwaltungsleitung und der Fachbereichsleiterin stattgefunden.

Im Ergebnis hat die Verwaltung festgestellt, dass ein Umbau weder zeitlich noch aus finanziellen Gründen zum Schuljahresbeginn möglich ist.

Die Schulvertreter haben erklärt, dass sich durch Gelder von Dritten und durch handwerkliche Eigenleistungen die Kosten für den Schulträger minimieren lassen. Diese Kostenersparnis lässt sich aber nur ermitteln, wenn die Kosten für die einzelnen Gewerke bekannt sind. Die Kostenschätzung der einzelnen Gewerke ist als Anlage beigefügt.

Eigenleistungen durch Eltern sind beispielsweise bei Malerarbeiten denkbar. Bei anderen Arbeiten wie z.B. Abbrucharbeiten (Statik), Klempner- oder Elektroarbeiten wäre die Frage der Gewährleistung und der Haftung zu klären, wenn nicht durch die Stadt, sondern durch Eltern eingesetzte Handwerker tätig würden.

 

Da es zumindest zweifelhaft ist, ob die Maßnahme überhaupt aus finanziellen Gründen verwirklicht werden kann, sollte die Notwendigkeit kritisch geprüft werden, zumal auch nach den Geburten bis 2009 die Schülerzahlen rückläufig sind.

 

Über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern entscheidet der Schulleiter innerhalb des vom Schulträger hierfür festgelegten Rahmens, insbesondere der Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang (§ 46 Schulgesetz NW).

 

Unter Berücksichtigung der knappen Raumkapazität gibt es ohne eine Umbaumaßnahme 2 Steuerungsmöglichkeiten:

 

  1. Der Schulträger kann die Klassen auf 1 pro Jahrgang (bisher 2) festsetzen. Dies wäre möglich, zumal in den letzten beiden Jahren die Hälfte der aufgenommenen Kinder nicht katholisch waren. Auch könnten Kinder aus Nachbarstädten, die selbst eine katholische Schule haben, abgewiesen werden.

      In der Katholischen Schule Schwelm wurden in der Vergangenheit immer auch

      nichtkatholische und auswärtige Kinder aufgenommen.

      Aus pädagogischen Gründen und unter Berücksichtigung der Elternwahl hält die 

      Verwaltung das Festsetzen der 1-Zügigkeit nicht für sinnvoll.

 

  1. Der Schulleiter berücksichtigt bei der Aufnahme von Kindern die vorhandene

Raumkapazität. Das kann dann zur Folge haben, dass er eine „Handvoll“ auswärtiger oder nichtkatholische Kinder abweisen müsste.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

ohne