Betreff
Bekanntgabe von Haushaltsüberschreitungen
Vorlage
200/2010
Aktenzeichen
3/Mo
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 8 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr 2009 ( § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr 2010 )  in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind alle vom Stadtkämmerer genehmigten Haushaltsüberschreitungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.

 

Zuletzt wurden  mit Sitzungsvorlage Nr. 121/2009 vom 28.08.2009 Haushaltsüberschreitungen für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 bekannt gegeben.

Zwischenzeitlich sind weitere Haushaltsüberschreitungen (u.a. im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten) für das Haushaltsjahr 2009 genehmigt worden.

Bis zur endgültigen Feststellung der jeweiligen Jahresabschlüsse kann sich die Notwendigkeit weiterer Haushaltsüberschreitungen ergeben.

 

 Ab dem 27.06.2009 wurden vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2009 die in der als Anlage 1 beigefügten Aufstellung nachgewiesenen Haushaltsüberschreitungen genehmigt.

 

Die Mehraufwendungen wurden durch Mehrerträge oder Minderaufwendungen gedeckt. Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgte durch Mehreinzahlungen oder Minderauszahlungen.

 

 Im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 31.07.2010 wurden vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2010 die in der als Anlage 2 beigefügten Aufstellung nachgewiesenen Haushaltsüberschreitungen genehmigt.

 

Die Mehraufwendungen wurden durch Mehrerträge oder Minderaufwendungen gedeckt. Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgte durch Mehreinzahlungen oder Minderauszahlungen.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2009 ab dem 27.06.2009 im Ergebnisplan in Höhe von 185.709,76 € und im Finanzplan in Höhe von 174.257,39  € genehmigten Haushaltsüberschreitungen werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2010 im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 31.07.2010 im Ergebnisplan in Höhe von 90.488,29 € und im Finanzplan in Höhe von 20.322,72 € genehmigten Haushaltsüberschreitungen werden zur Kenntnis genommen.