Sachverhalt:
Bisheriges Verfahren
Der
Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 18.03.2010 den Beschluss zur 2.
erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 des
Baugesetzbuches (BauGB) für die 24. Flächennutzungsplanänderung (Bereich
Talstraße, Baumarkt) gefasst.
Die
öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats fand, nach ortsüblicher
Bekanntmachung, in der Zeit vom 14.06.2010 bis einschließlich 20.07.2010 statt.
Die
eingeschränkte Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange erfolgte mit Schreiben vom 08.06.2010 (Frist bis 20.07.2010).
Während der Auslegung gem. §
3 Abs. 2 BauGB sind von Bürgern keine Anregungen vorgetragen worden.
Von
den 5 von der Ergänzung des Entwurfs betroffenen und über die erneute
öffentliche Auslegung informierten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange (eingeschränkte Beteiligung) hat einer geantwortet und keine Anregungen
vorgebracht.
Weiteres
Verfahren
Nachdem keine Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der eingeschränkten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen sind, kann als nächster Verfahrensschritt der Beschluss für die 24. Flächennutzungsplanänderung (Bereich Talstraße, Baumarkt) erfolgen.
Dieser
Vorlage sind als Anlage 1 die Entwurfsbegründung, als Anlage 2 u. 3 die
Darstellungen vor bzw. nach der Änderung, beigefügt.
Ergänzend wird das durch das Büro Stadt+Handel erstellte städtebauliche und landesplanerische Verträglichkeitsgutachten Standort OBI (Talstraße) Endbericht Juli 2007 als Anlage 4 beigefügt.
Die
erforderliche landesplanerische Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg ist
mit Schreiben vom 17.08.2007 erteilt worden (siehe Anlage 5).
Umsetzung der
Ziele der Lokalen Agenda 21 Schwelm
Der
Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 11.12.2003 das Leitbild der
Lokalen Agenda 21 Schwelm beschlossen. Die Verwaltung hat das Planvorhaben zum
Zeitpunkt des Beschlusses auf die Berücksichtigung der einzelnen Leitlinien hin
überprüft. Das Prüfergebnis ist als Anlage 6  beigefügt.
Beschlussvorschlag:
1.
Es wird zur Kenntnis
genommen, dass im Rahmen der 2. erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2
BauGB und der eingeschränkte BeteiligungÂ
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3
BauGB keine Anregungen eingegangen sind.
2.
Die 24.
Flächennutzungsplanänderung (Bereich Talstraße, Baumarkt) und die dazugehörige Entwurfsbegründung
wird beschlossen.