Betreff
24. Flächennutzungsplanänderung (Bereich Talstraße, Baumarkt) 1. Abwägung und Beschlussfassung über die Anregungen aus der zweiten erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB 2. Beschlussfassung
Vorlage
168/2010
Aktenzeichen
FB 5/6/So
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bisheriges Verfahren

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 18.03.2010 den Beschluss zur 2. erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) für die 24. Flächennutzungsplanänderung (Bereich Talstraße, Baumarkt) gefasst.

Die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats fand, nach ortsüblicher Bekanntmachung, in der Zeit vom 14.06.2010 bis einschließlich 20.07.2010 statt.

Die eingeschränkte Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 08.06.2010 (Frist bis 20.07.2010).

Während der Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind von Bürgern keine Anregungen vorgetragen worden.

Von den 5 von der Ergänzung des Entwurfs betroffenen und über die erneute öffentliche Auslegung informierten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (eingeschränkte Beteiligung) hat einer geantwortet und keine Anregungen vorgebracht.

 

 

Weiteres Verfahren

Nachdem keine Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der eingeschränkten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen sind, kann als nächster Verfahrensschritt der Beschluss für die 24. Flächennutzungsplanänderung (Bereich Talstraße, Baumarkt) erfolgen.

Dieser Vorlage sind als Anlage 1 die Entwurfsbegründung, als Anlage 2 u. 3 die Darstellungen vor bzw. nach der Änderung, beigefügt.

Ergänzend wird das durch das Büro Stadt+Handel erstellte städtebauliche und landesplanerische Verträglichkeitsgutachten Standort OBI (Talstraße) Endbericht Juli 2007 als Anlage 4 beigefügt.

Die erforderliche landesplanerische Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg ist mit Schreiben vom 17.08.2007 erteilt worden (siehe Anlage 5).

Umsetzung der Ziele der Lokalen Agenda 21 Schwelm

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 11.12.2003 das Leitbild der Lokalen Agenda 21 Schwelm beschlossen. Die Verwaltung hat das Planvorhaben zum Zeitpunkt des Beschlusses auf die Berücksichtigung der einzelnen Leitlinien hin überprüft. Das Prüfergebnis ist als Anlage 6  beigefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.       Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der 2. erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der eingeschränkte Beteiligung  der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB keine Anregungen eingegangen sind.

 

2.       Die 24. Flächennutzungsplanänderung (Bereich Talstraße, Baumarkt) und die dazugehörige Entwurfsbegründung wird beschlossen.