Betreff
Weiterer Sachstandsbericht zu den HSK - Prüfaufträgen
Vorlage
159/2010
Aktenzeichen
3/Fm/La
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Finanzausschusses am 10.06.2010 hat die Verwaltung mit Sitzungsvorlage 113/2010 einen Zwischenbericht  zu den HSK – Prüfaufträgen gegeben.

Nachfolgend wird der aktuelle Sachstand zur Abarbeitung der einzelnen Prüfaufträge erläutert.

 

Fachbereich 1

 

Nr. 1 Überprüfung Versandanbieter:

 

Konsolidierungsbeitrag 2010:                     0,- €
Konsolidierungsbeitrag Folgejahre:             5.000,- €.

 

Zur Erreichung eines Konsolidierungsbeitrags ist vorgesehen, die Postdienstleistungen in Teilmärkte aufzuteilen und neu auszuschreiben. Damit können gezielt Anbieter angesprochen werden, die für diese Teilmärkte optimierte Leistungen zu kostengünstigen Preisen anbieten. Die Vergabe soll für einen kurzen Zeitraum (< 4 Jahre) erfolgen, damit schnell auf Marktveränderungen reagiert werden kann. Auf diese Weise kann auch mit technischen Änderungen angemessen Schritt gehalten werden (z. B. E-Brief). Zudem kann das Vertragscontrolling der einzelnen Anbieter wesentlich besser gesteuert werden.

 

Weiterhin wird geprüft, ob unter dem Gesichtspunkt der optimalen Kosteneinsparung die derzeit informelle Zusammenarbeit mit dem Kreis, die bereits in 2006 umgesetzt wurde und zu jährlichen Ersparnissen von 8.000 € geführt hat, beibehalten werden kann oder ob auch in diesem Teilmarkt weitere Optimierungen erfolgen können.

 

Ziel der Ausschreibungen ist es, eine dauerhafte Einsparung von weiteren 5.000,- € / jährlich ab 2011 bei den Portokosten zu erreichen.

 

Neben der Reduzierung von Portokosten ist zur Erreichung organisatorischer Synergieeffekte über den Prüfauftrag hinausgehend vorgesehen, verwaltungsintern das Verhalten der Postversendung zu analysieren. Nach Vorlage der entsprechenden Informationen wird geprüft, ob durch Prozessveränderungen die Zahl der Postsendungen reduziert werden kann (z. B. verstärkter Mail-Einsatz, elektronische Bereitstellungen von Dokumenten, Online-Verfahren (sogenanntes E-Government). Über das Ergebnis der Prüfung wird zu gegebener Zeit berichtet.

 

Nr. 2 Prüfung Materialeinsatz (Bürobedarf):

 

Konsolidierungsbeitrag 2010:              3.000, - €
Konsolidierungsbeitrag Folgejahre:             5.000, - €.

 

Durch die erfolgte Absenkung von Standards, wie z.B. die Spareinstellung im Tonerbereich, dürften Einspareffekte im vorgegebenen Rahmen zu erzielen sein. Entscheidend für die Folgejahre wird dabei sein, wie sich die vorgenommenen Änderungen bewährt haben. Konkrete Ergebnisse hierzu werden Anfang 2011 vorliegen.

 

Es ist außerdem beabsichtigt, durch nachfolgende Maßnahmen weitere Einspareffekte zu erzielen:

- verbindliche Hinweise zum sparsameren Verbrauch von Büromaterial / Papier

- Budgetierung sowie dezentrale Ressourcenverantwortung beim Bürobedarf.



Nr. 3 Sonstige Dienstleistungen (Bereich ADV):

 

Konsolidierungsbeitrag 2010:       ./.

Konsolidierungsbeitrag Folgejahre:   6.400 €.

 

Bei den sonstigen Dienstleistungen handelt sich nicht um eine statische Ausgabeposition. Die Höhe der Ausgaben ist abhängig von den umzusetzenden Projekten sowie von gesetzlichen Anpassungsprozessen (z. B. in 2010 Einführung elektronischer Personalausweis). Eine verbindliche Aussage zur Höhe des Ansatzes in den Folgejahren kann daher nicht getroffen werden. Festzuhalten ist jedoch, dass durch alternative Aufgabenwahrnehmung mit erhöhten Kosten zu rechnen ist. Generell wird hier eine Reduzierung nur möglich sein, wenn der Aufgabenumfang der Verwaltung reduziert wird und damit das Aufgabenspektrum kleiner wird.

 

Eine Einsparung i. H. v. 6.400 € / Jahr kann ab 2011 zunächst auf Grundlage der derzeitigen Projektplanung angenommen werden. Für die Folgejahre liegt eine entsprechende Detailplanung aber noch nicht vor und entsprechend der oben stehenden Ausführungen sind Auswirkungen auf die vorgesehene Einsparung nicht abzuschließen.

 

Nr. 4 Einführung des Moduls „Mandatos“:

 

Konsolidierungsbeitrag 2010:     ./.

Konsolidierungsbeitrag Folgejahre:


Eine Aussage über einen möglichen Konsolidierungsbeitrag ab 2011 ist zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der nachstehend dargestellten Sachlage nicht möglich.

 

Es kommen verschiedene Betriebsmodelle in Betracht. Aufgrund des vorliegenden Sachstandes kann aber derzeit nicht beurteilt werden, welche Variante dabei zum tragen kommen sollte. Eine abschließende finanzielle Betrachtung dieser Varianten ist mit einer Vielzahl von Unwägbarkeiten behaftet. Es wird daher vorgeschlagen, mit einem begrenztem Anwenderkreis von Mandatsträgern vorab einen Test  durchzuführen, um die für die hiesige Umgebung optimale Lösung zu implementieren und die für eine abschließende finanzielle Bewertung erforderlichen Informationen zu erhalten. Das Testverfahren wird in Abstimmung mit den Beteiligten festgelegt, wobei vorgeschlagen wird, sukzessive die einzelnen Gremienbereiche zu analysieren.

 

 

Fachbereich 2

 

Nr. 1 Überprüfung des Personaleinsatzes Schülerbeförderung:

Die Überprüfung ist im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Personalwirtschaftskonzeptes erfolgt und im Rahmen dieses Konzeptes berücksichtigt worden.

 

Nr. 2 Zentralisierung städtischer Veranstaltungen

 

Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

 

Nr. 3 Bücherei

 

Das Ergebnis der Prüfung ist in der Sitzungsvorlage Nr. 157/2010 „Neufassung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Schwelm“, die im Ausschuss für Kultur und Sport am 14.09. und im Finanzausschuss am 23.09.2010 beraten werden soll, umgesetzt worden.

 

Nr. 4 Musikschule

 

Das Ergebnis der Prüfung ist in der Sitzungsvorlage Nr. 156/2010 „Neufassung der Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Schwelm“, die im Ausschuss  für Kultur und Sport am 14.09. und im Finanzausschuss am 23.09.2010 beraten werden soll, umgesetzt worden.

 

Nr. 5 Sportstätten

 

Der Prüfauftrag wird im Arbeitskreis Sport behandelt. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

 

Nr. 6 Haus Martfeld, neues Gesamtkonzept

 

Der Prüfauftrag wird im Arbeitskreis Haus Martfeld behandelt. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

 

Nr.  7 Prüfauftrag VHS

 

Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

 

 

Fachbereich 3

 

Nr. 1 sonstige Dienstleistungen TBS (insbesondere Weihnachtsbeleuchtung)

 

Konsolidierungsbeitrag 2010:                0 €

Konsolidierungsbeitrag Folgejahre:   8.850 €.

 

Das Paket „Weihnachtsbeleuchtung“ wurde zwischenzeitlich aufbereitet. Auf die Stadt Schwelm entfiel aus der Abrechnung 2009 ein Anteil in Höhe von rd. 8.850 € für

Leistungen der Technischen Betriebe in Zusammenhang mit dem Auf/-und Abbau der Beleuchtung. Zukünftig soll die Abwicklung vollständig über die GSWS als Auftraggeber erfolgen.

 

 

 

 

Nr. 2 TBS – Umlage

 

Konsolidierungsbeitrag 2010:        9.750 €

Konsolidierungsbeitrag Folgejahre:   9.750 €.

 

Hierzu hat zwischenzeitlich ein Gespräch mit den Technischen Betrieben stattgefunden.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass nach aktuell vorliegenden Erkenntnissen der Ansatz für 2011 und Folgejahre um insgesamt 9.750 € durch die unten dargestellten möglichen Reduzierungen abgesenkt werden kann. In 2010 kann diese Einsparung ebenfalls erreicht werden.

Nach den aktuellsten Gebührenbedarfsberechnungen können Reduzierungen beim „Allgemeininteressenanteil Straßenreinigung“ i.H.v. 7.600 € und beim Anteil „Oberflächenentwässerung Bundes- und Landesstraßen“ i.H.v. 2.150 € vorgenommen werden.

 

Nr. 3 GSWS/Wirtschaftsförderung

 

In der Sitzung des Finanzausschusses am 24.06.2010 haben die Geschäftsführer der GSWS und der EN – Agentur einen Sachstandsbericht gegeben.

Beiderseitige Kooperationen werden angestrebt.

Bezifferbare Konsolidierungspotentiale sind aktuell nicht darstellbar.

 

 

Fachbereich 4

 

Nr. 1   Sachleistungen und  Nr. 2 Dienstleistungen  Bereich Jugendzentrum

 

Es ist notwendig, die Pos. 1 und 2 zusammen zu betrachten. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Erhöhung der Abgabepreise bzw. Teilnehmerbeiträge nicht vorstellbar. Generell wird bei lfd. Betrieb und Ferienspaß ein Deckungsgrad von 90 % erreicht, was als vorzüglich einzustufen ist. Es ist davon auszugehen, dass weitere Kürzungen nur durch eine Reduzierung des Angebotes möglich sind.

 

Nr. 3   Unterhaltung unbewegliches Vermögen und  Nr. 4 TBS – Umlage  Bereich öffentliche Spielplätze

 

Nach Rücksprache mit den TBS wurde von dort mitgeteilt, dass weitere Kürzungen den ordnungsgemäßen Zustand der Anlagen gefährden würden.

 

Nr.5 Reintegrationskonzepte Heimunterbringung, Interkommunale Zusammenarbeit Fremdunterbringungen

 

Die Gespräche mit Nachbarstädten zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Inobhutnahme stehen vor dem Abschluss. Eine Abflachung der Kostensteigerungen bei Heimunterbringung kann mittelfristig nach erfolgter Reorganisation des Jugendamtes erwartet werden. Über Ergebnisse und evtl. Konsolidierungsbeiträge wird zu gegebener Zeit berichtet.

 

 

 

Fachbereich 5/6

 

Nr. 1 Einführung von Parkgebühren

 

Das Ergebnis der Prüfung ist der Sitzungsvorlage Nr. 172/2010 „Parkraumkonzept Schwelm-Innenstadt – Prüfauftrag zur Einführung von Parkgebühren“ zu entnehmen.

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Nr. 2 Einsatz externer Sicherheitsdienst

 

Eine Inanspruchnahme ist zunächst weiterhin nicht vorgesehen.

 

Nr. 3 Unterhaltung Feuerlöschteiche

 

Gem. § 1 Abs. 2  Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NRW (FSHG) hat die Gemeinde eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher zu stellen. Die dazu notwendigen Feuerlöschteiche wurden im Jahre 2002 von der Feuerwehr in Zusammenarbeit mit den TBS festgelegt. Da sich die Teiche zum Teil in einem mangelhaften Zustand befinden, erscheint die Kürzung der Mittel in Absprache mit den TBS nicht vertretbar.

 
Nr. 4 TBS-Dienstleistungen Bereich Bauaufsicht

 

Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Die Berichterstattung soll in der Sitzung des Ausschusses am 23.09.2010 erfolgen.

 

Nr. 5 Containerstandorte

 

Die Buchungsstelle entfällt ersatzlos ab 2010, da die TBS zukünftig als direkter Vertragspartner der DSD (Duales System Deutschland) auftritt.

 

Nr. 6 Unterhaltung Verkehrszeichen Bereich Gemeindestraßen

 

Die Abstimmung mit den TBS ist erfolgt. Bei den Fremdkosten handelt es sich um Materialkosten für Verkehrszeichen, Straßennamenschilder, Absperrpfosten u. -schranken und Fahrbahnmarkierungen. Die Veranlassung erfolgt hauptsächlich durch Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde nach § 45 STVO. Kostenträger  ist die Stadt als Straßenbaulastträger nach § 5 b STVG. Die Umsetzung erfolgt durch eigenes Personal und eigenes Fahrzeug der TBS. Eine Kürzung der Haushaltsmittel ist nach Absprache mit den TBS nicht möglich.

 

Nr. 7 Unterhaltung Straßenbeleuchtung Bereich Gemeindestraßen

 

Die Abstimmung mit TBS ist erfolgt. Die Angaben hier beziehen sich auch auf die unter Ziffer 12, 15, 18 und 20 und genannten Prüfaufträgen, da die Kosten prozentual aufgeteilt sind (hier 70%, in den anderen 4 Produkten mit 10%, 10%, 5% und 5%).  

 

Die Durchführung erfolgt in Eigenregie der TBS, wobei hierbei 3 Mitarbeiter und ein Fahrzeug eingesetzt werden. Bereits seit Jahren existiert eine interkommunale Zusammenarbeit durch Aufgabenwahrnehmung für die Stadt Gevelsberg gegen Kostenersatz. Weitere Aufgabenwahrnehmung für die Stadt Ennepetal sind aus betriebswirtschaftlichen Sicht bereits mit dem Ergebnis, dass sie aber nicht zweckdienlich sind, geprüft worden.

 

Weitere Konsolidierungsbeiträge durch die Nutzung von Contracting sind nicht denkbar, da Contracting für Private aufgrund des niedrigen Niveaus der Energiekosten nicht lukrativ ist.

 

Bezüglich der in 2010 und 2011 erzielten bzw. zu erzielenden Einsparung in Höhe von jeweils 10.000 € durch den krankheitsbedingten Ausfall eines Mitarbeiters ist anzumerken, dass diese Einsparungen im PWK enthalten sind.

 

Nr. 8 Unterhaltung Straßenbegleitgrün

 

Das Ergebnis der Prüfung ist der Sitzungsvorlage Nr. 169/2010 „Sachstand Straßenbegleitgrün“ zu entnehmen.

 

Nr. 9 Unterhaltung Lichtzeichenanlagen

 

Die weitere Prüfung ist mit folgendem Ergebnis erfolgt:

 

1.      Laut Kreispolizeibehörde kann eine Stillegung der Ampel Hagener Straße/Ulmenweg erfolgen, wenn als Ersatz ein Fußgängerüberweg geschaffen wird.

 

Einsparung an Unterhaltung + Strom: 1.100 € jährlich

Einmalige Kosten für Überweg  1.000 €.

 

2.      Zusätzlicher Vorschlag:  Bei den Ampeln Westfalendamm und Potthoffstraße kann die Nachtabschaltung von 22.00 Uhr auf 19.00 Uhr vorverlegt werden. Hierdurch könnte eine Einsparung i.H.v. 150 € jährlich für Strom erzielt werden.

 

Nr. 10 Energiekosten Straßenbeleuchtung Bereich Gemeindestraßen

 

Aufgrund der noch abgeschlossenen Abstimmungen zwischen Stadt und TBS liegt ein Ergebnis noch nicht vor. Die Berichterstattung soll in der Sitzung des Ausschusses am 23.09.2010 erfolgen.

 

 

Nr. 11 TBS – Umlage Bereich Gemeindestraßen

 

Aufgrund der noch abgeschlossenen Abstimmungen zwischen Stadt und TBS liegt ein Ergebnis noch nicht vor. Die Berichterstattung soll in der Sitzung des Ausschusses am 23.09.2010 erfolgen.

 

Nr. 11 a Unterhaltung Landesstraßen

 

Die Abstimmung mit TBS ist erfolgt. Für die Gehwege und Parkspuren an Landes- und Bundesstraßen sowie für die Wirtschaftswege gelten die gleichen Verkehrssicherungspflichten wie für die Gemeindestraßen im Produkt 12.01.01 (kein Kürzungsvorschlag). Die vorhandenen Ansätze berücksichtigen nur das Notwendigste im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Eine Kürzung ist daher nicht möglich.

 

Nr. 12  Unterhaltung Straßenbeleuchtung Bereich Landesstraßen

 

siehe Ausführungen zur lfd. Nr. 7.

 

Nr. 13 Energiekosten Straßenbeleuchtung Bereich Landesstraßen

 

siehe Ausführungen zur lfd. Nr. 10.

 

Nr. 14 Unterhaltung Bundesstraßen

 

siehe Ausführungen zur lfd. Nr. 11 a.

 

Nr. 15  Unterhaltung Straßenbeleuchtung Bereich Bundesstraßen

 

siehe Ausführungen zur lfd. Nr. 7.

 

Nr. 16 Energiekosten Straßenbeleuchtung Bereich Bundesstraßen

 

siehe Ausführungen zur lfd. Nr. 10.

 

Nr. 17 Unterhaltung Parkeinrichtungen

 

Die Abstimmung mit TBS ist erfolgt. Der Ansatz berücksichtigt nur das Notwendigste im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Eine Kürzung ist daher nicht möglich.

 

Nr. 18 Unterhaltung Straßenbeleuchtung Bereich Parkeinrichtungen

 

siehe Ausführungen zur lfd. Nr. 7. 

 

Nr. 19 Energiekosten Straßenbeleuchtung Bereich Parkeinrichtungen

 

siehe Ausführungen zur lfd. Nr. 10.

 

Nr. 20 Unterhaltung Wartehallen Bereich ÖPNV

 

siehe Ausführungen zur lfd. Nr. 7. 

 

Nr. 21 Unterhaltung Straßen Bereich ÖPNV

 

Hier handelt es sich um die bauliche Unterhaltung, Reinigung und Erneuerung der städtischen Wartehallen. Davon wurden 21 Wartehallen zwischen 80 % und 100 % von Bund u. Land gefördert. Auf Grund bestehender Bindungsfristen besteht eine besondere Unterhaltungspflicht der Stadt. Eine Kürzung ist nicht möglich.

 

Nr. 22  Energiekosten Straßenbeleuchtung Bereich ÖPNV

 

siehe Ausführungen zur lfd. Nr. 10.

 

Nr. 23 Unterhaltung Wirtschaftswege

 

siehe Ausführungen zur lfd. Nr. 11a.

 

Nr. 24 Personaleinsatz Gewerbewesen

 

Seit Erhebung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) liegen zwischenzeitlich Teilergebnisse der Organisationsuntersuchung vor. Hier ist festzuhalten, dass entgegen dem ermittelten Stellenanteil GPA von 2,06 VZE der jetzt effektiv eingesetzte Personalaufwand auf 1,79 VZE gesunken ist. Ein weiterer Bericht wird nach vollständiger Auswertung vorgelegt.

 

Nr. 25 Beschaffungen Brandschutz

 

Sammelausschreibungen werden für Großfahrzeuge bereits genutzt. Darüber hinaus erfolgt ein gemeindeübergreifender Einsatz. Wartungen erfolgen zentral über Kreis bzw. Nachbarstädte. Weitere Einsparmöglichkeiten sind nicht ersichtlich.

 

Nr. 25 a Landesbetrieb Straßen Pflegevereinbarung

 

Das Ergebnis der Prüfung ist der Sitzungsvorlage Nr. 169/2010 „Sachstand Straßenbegleitgrün“ zu entnehmen.

 

Nr. 26 Satzungen Ausbau/Erschließungsbeiträge

 

Im BauGB-Bereich ist eine Erhöhung des Anliegeranteil gesetzlich nicht zulässig. Hinsichtlich des KAG-Bereichs wird auf die Sitzungsvorlage Nr. 129/2010 verwiesen.

 

Bereich IM

 

Nr.1 Unterhaltung sonstiges unbewegliches Vermögen Bereich Grundstücksmanagement

 

Eine Kürzung für 2010 ist nur in Höhe von 300 € möglich. Hinsichtlich der Folgejahre sind noch weitere Abstimmungen notwendig.

 

Nr. 2 Wartungsverträge

 

Eine Kürzung ab 2011 ist nicht möglich. Vielmehr ist eine Ansatzerhöhung im Rahmen des Nachtrags notwendig.

 

Nr. 3 Grün – und Baumpflege Bereich Immobilienmanagement

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011: 15.000 €

 

Nach Abstimmung mit den TBS ist eine Kürzung um 15.000 € ab 2011 möglich.

 

Nr. 4 Unterhaltung sonstiges unbewegliches Vermögen Bereich Immobilienmanagement (teilweise erledigt)

 

Konsolidierungsbeitrag 2010:       23.000 €

Konsolidierungsbeitrag Folgejahre:   14.000 €.

 

Eine aktualisierte Berechnung der TBS im Bereich der Sportplatzunterhaltung hat einen aktuellen Bedarf von  jährlich 143.000 € ab 2011 ergeben. In Bezug zum bisherigen Ansatz in Höhe von 157.000 € ergibt sich eine jährliche Absenkung um 14.000 €.

Eine Einsparung kann bereits in 2010 (bisheriger Ansatz: 189 T€, benötigter Ansatz: 166 T€) umgesetzt werden.

Bezüglich der Rückgabe der Denkmäler „Sophienhöhe“ und „Döinghauser Straße“ an den Eigentümer sind weitere Gespräche erforderlich.

 

Nr. 4a TBS  -Umlage Bereich Immobilienmanagement

 

Aufgrund der noch abgeschlossenen Abstimmungen zwischen Stadt und TBS liegt ein Ergebnis noch nicht vor. Die Berichterstattung soll in der Sitzung des Ausschusses am 23.09.2010 erfolgen.

 

Nr. 5 Unterhaltung  Bereich öffentliche Grünflächen

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011: 1.350 €

 

Nach erfolgter Abstimmung mit TBS ist eine Kürzung um 1.350 € ab 2011 möglich.

 

Nr. 6 Grün – und Baumpflege Bereich öffentliche Grünflächen

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2011: 14.000 €

 

Die Abstimmung mit TBS ist erfolgt. Eine Kürzung um 14.000 € ist ab 2011 möglich. Eine weitere Einsparung in Höhe von 20.000 € könnte durch eine Flächenrückgabe an den Eigentümer erreicht werden.

 

Nr. 7 Sonstige Bewirtschaftung Bereich öffentliche Grünflächen

 

Konsolidierungsbeitrag 2010:       500 €

Konsolidierungsbeitrag Folgejahre:   500 €.

 

Eine Abstimmung mit TBS ist erfolgt. Erreicht werden könnte eine Kürzung um 500 € ab 2010.

 

 

Nr. 8 TBS – Umlage Bereich öffentliche Grünflächen

 

siehe Ausführungen zur lfd. Nr. 4a

 

Nr. 9 TBS – Umlage Bereich Friedhofs- und Bestattungswesen

 

siehe Ausführungen zur lfd. Nr. 4a

 

Nr. 10 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen Bereich Forstwirtschaft

 

Konsolidierungsbeitrag ab 2012: 400 €

 

Eine Abstimmung mit TBS ist erfolgt. Erreicht werden könnte eine Kürzung um 400 € ab 2012.

 

Nr. 11 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens Bereich Forstwirtschaft (teilweise erledigt)

 

Das mit TBS geführte  Abstimmungsgespräch hat ergeben, dass aufgrund des Sturmes „Kyrill“ sehr viele Neuanpflanzungen vorgenommen wurden, die nunmehr intensiv gepflegt werden müssen.

Aus Sicht der TBS kann keine Kürzung des Etatansatzes vorgenommen werden.

Bezüglich der eventuellen Rückgabe von Teilflächen an den Eigentümer (Kündigungsfrist 31.12.2010 zum 31.12.2011) sollen hier zunächst weitere Gespräche geführt werden.

 

Nr. 12 TBS- Umlage Bereich Forstwirtschaft

 

siehe Ausführungen zur lfd. Nr. 4a

 

 

Nr. 13 Unterhaltung Sportstätten

 

Der Prüfauftrag wird im Arbeitskreis Sport behandelt. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.  

 

Nr. 14 Reinigung

 

Die Auftragsvergabe für das Pilotprojekt „Märkisches Gymnasium“ ist in der 32.KW 2010 erfolgt. Erste Ergebnisse für alle Objekte liegen voraussichtlich bis Ende 2010 vor.

 

Nr. 15 Waldflächen

Siehe Stellungnahmen zu Nr. 4 und 11.

 

 

 

 

Verschiedenes

 

Nr. 1 und 2 Kostendeckungsgrad bzw. Erhöhung privatrechtlicher Leistungsentgelte/Gebühren

 

Die Beratung der Sitzungsvorlage Nr. 157/2007 (Bücherei)und 156/ 2010 (Musikschulgebühren) des FB 2 ist im September geplant. Weitere Ergebnisse aus den übrigen Verwaltungsbereichen liegen noch nicht vor.

 

Nr. 3 Senkung Zuschussbedarf Heimatfest

 

Der Prüfauftrag wird im Arbeitskreis Heimatfest behandelt. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.  

 

Nr. 4 Prüfauftrag zum Personalwirtschaftskonzept

 

Das Personalwirtschaftskonzept ist überarbeitet worden und soll im Rahmen des Nachtragshaushalts in das politische Beratungsverfahren eingebracht werden.

 

Nr. 5 Prüfung, wie innerhalb der nächsten Jahre die Personalkostenquote auf

400 €/Einwohner abgesenkt werden kann

 

Das Ergebnis ist noch offen.

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Ohne