Betreff
Erhebung einer Gebühr für Behälteränderungen in der Abfallwirtschaft
Vorlage
062/2010
Aktenzeichen
Abf. Verw.
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des TBS-Verwaltungsrates am 01.12.2009 wurde aus dem Verwaltungsrat die Frage gestellt, wie viele Behälteränderungsvorgänge im Abfallbereich pro Jahr entstehen und ob hierfür eine Gebühr festgelegt werden sollte.

 

Zur Zeit wird keine gesonderte Gebühr für den Behälterveränderungsdienst erhoben.

Die entstehenden Kosten werden über die Restabfallgebühr abgerechnet.

 

Die Meldung zur Änderung erfolgt in der Regel telefonisch durch den Grundstücks-eigentümer. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Auszug der Kinder, Geburt eines Kindes, Sterbefälle, Veränderungen in der Mieteranzahl bei Neuvermietungen etc..

Auch beschädigte Abfallbehälter müssen gegen funktionstüchtige ausgetauscht werden.

 

Die Abfolge eines Auftrages

-         der Eigentümer (nur dieser ist berechtigt Änderungen vornehmen zu lassen) meldet sich mit seinen Veränderungswünschen

-         diese werden von uns auf die Einhaltung des satzungsmäßigen Mindestvolumens geprüft (geschieht in der Regel direkt am Telefon)

-         Terminvereinbarung mit dem Eigentümer

-         Tausch der gewünschten Behälter vor Ort (wird sinnvollerweise am Tag der Leerung gemacht)

-         Reinigung der getauschten Behälter (auf dem Betriebshof mit selbstentwickelter Reinigungsmaschine)

-         Erstellen einer Änderungsmeldung in der Behälterdatei

-         Erstellen und Versenden eines neuen Gebührenbescheides

 

Im Jahr 2009 wurden auf 499 Grundstücken Behälteränderungen vorgenommen. Hierdurch entstanden Kosten für die Logistik in Höhe von 19.860,- € (Personal- und Fahrzeugeinsatz). Die Kosten pro Änderung belaufen sich auf der rein logistischen Seite auf 39,80 €.

Bei der Einführung einer Behälterveränderungsgebühr müsste diesen Kosten ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand von mindestens 10,- € / Objekt zugerechnet werden. Dies würde bedeuten, dass bei Einführung einer kostendeckenden Gebühr ein Betrag von ca. 50,- € pro Objekt erhoben werden müsste.

Hierdurch würde bei ca. 500 Änderungsfällen ein Gebührenvolumen von insgesamt 25.000,- € pro Jahr entstehen.

Bei Gesamtkosten der Abfallbeseitgung in Höhe von 2.106.500 € pro Jahr hätte eine solche Behälteränderungsgebühr eine Größenordnung von 1,19 Prozent und damit keine wirklich nennenswerte Bedeutung.

 

Die Akzeptanz einer solchen „neuen“ Gebühr wäre bei den Gebührenzahlern nicht sehr groß. Auch eine nicht kostendeckende Teil-Gebühr unterhalb der berechneten 50,- € würde aus Sicht der Bürger sicherlich einen unzeitgemäßen Bürokratismus darstellen.

 

In den Nachbarstädten Ennepetal, Wuppertal, Hattingen, Witten, Wetter und Sprockhövel wird keine Gebühr erhoben.

In Sprockhövel wurde die Gebühr 1998 eingeführt, in 2009 aber wieder abgesetzt. Die Höhe der Gebühr betrug pauschal 10,- € pro Objekt und wurde nur für die Verwaltungstätigkeit erhoben.

In Gevelsberg wird für die Programmierung der Chips des Verwiegesystems eine Verwaltungsgebühr von 15,- € pro Objekt erhoben. Für die Auslieferung des neuen Behälters wird ebenfalls 15,- € pro Objekt als Aufwendungspauschale in Rechnung gestellt.

 

 

Es wird daher vorgeschlagen, auf die Erhebung einer Behälteränderungsgebühr zu verzichten, zumal diese auch konsequenterweise bei Änderungen der Papierbehälter erhoben werden müsste, da Gebühren nur nach Gleichbehandlungsgrundsatz erhoben werden dürfen. Dies ist aber rechtlich bedenklich, denn für die Papierbehälter werden keine eigenständigen Benutzungsgebühren erhoben, so dass die entsprechende rechtliche Bindung fehlen würde.

 


Beschlussvorschlag:

 

Für die Abwicklung von Behälteränderungen in der Abfallwirtschaft soll auch zukünftig keine gesonderte Gebühr erhoben werden. Die entstehenden Kosten werden weiter auf die Restabfallgebühr umgelegt.