Sachverhalt:
In der Sitzung des TBS-Verwaltungsrates am 01.12.2009 wurde aus dem Verwaltungsrat die Frage gestellt, wie viele Behälteränderungsvorgänge im Abfallbereich pro Jahr entstehen und ob hierfür eine Gebühr festgelegt werden sollte.
Zur Zeit wird keine gesonderte Gebühr für den
Behälterveränderungsdienst erhoben.
Die entstehenden Kosten werden über die Restabfallgebühr
abgerechnet.
Die Meldung zur Änderung erfolgt in der Regel telefonisch
durch den Grundstücks-eigentümer. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Auszug
der Kinder, Geburt eines Kindes, Sterbefälle, Veränderungen in der Mieteranzahl
bei Neuvermietungen etc..
Auch beschädigte Abfallbehälter müssen gegen
funktionstüchtige ausgetauscht werden.
Die Abfolge eines Auftrages
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der Eigentümer (nur dieser ist berechtigt Änderungen
vornehmen zu lassen) meldet sich mit seinen Veränderungswünschen
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diese werden von uns auf die Einhaltung des
satzungsmäßigen Mindestvolumens geprüft (geschieht in der Regel direkt am
Telefon)
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Terminvereinbarung mit dem Eigentümer
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Tausch der gewünschten Behälter vor Ort (wird
sinnvollerweise am Tag der Leerung gemacht)
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Reinigung der getauschten Behälter (auf dem Betriebshof
mit selbstentwickelter Reinigungsmaschine)
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Erstellen einer Änderungsmeldung in der Behälterdatei
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Erstellen und Versenden eines neuen Gebührenbescheides
Im Jahr 2009 wurden auf 499 Grundstücken
Behälteränderungen vorgenommen. Hierdurch entstanden Kosten für die Logistik in
Höhe von 19.860,- € (Personal- und Fahrzeugeinsatz). Die Kosten pro Änderung
belaufen sich auf der rein logistischen Seite auf 39,80 €.
Bei der Einführung einer Behälterveränderungsgebühr müsste
diesen Kosten ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand von mindestens 10,- € /
Objekt zugerechnet werden. Dies würde bedeuten, dass bei Einführung einer
kostendeckenden Gebühr ein Betrag von ca. 50,- € pro Objekt erhoben werden
müsste.
Hierdurch würde bei ca. 500 Änderungsfällen ein
Gebührenvolumen von insgesamt 25.000,- € pro Jahr entstehen.
Bei Gesamtkosten der Abfallbeseitgung in Höhe von
2.106.500 € pro Jahr hätte eine solche Behälteränderungsgebühr eine
Größenordnung von 1,19 Prozent und damit keine wirklich nennenswerte Bedeutung.
Die Akzeptanz einer solchen „neuen“ Gebühr wäre bei den
Gebührenzahlern nicht sehr groß. Auch eine nicht kostendeckende Teil-Gebühr
unterhalb der berechneten 50,- € würde aus Sicht der Bürger sicherlich einen
unzeitgemäßen Bürokratismus darstellen.
In den Nachbarstädten Ennepetal, Wuppertal, Hattingen,
Witten, Wetter und Sprockhövel wird keine Gebühr erhoben.
In Sprockhövel wurde die Gebühr 1998 eingeführt, in 2009
aber wieder abgesetzt. Die Höhe der Gebühr betrug pauschal 10,- € pro Objekt
und wurde nur für die Verwaltungstätigkeit erhoben.
In Gevelsberg wird für die Programmierung der Chips des
Verwiegesystems eine Verwaltungsgebühr von 15,- € pro Objekt erhoben. Für die
Auslieferung des neuen Behälters wird ebenfalls 15,- € pro Objekt als
Aufwendungspauschale in Rechnung gestellt.
Es wird daher vorgeschlagen, auf die Erhebung einer
Behälteränderungsgebühr zu verzichten, zumal diese auch konsequenterweise bei
Änderungen der Papierbehälter erhoben werden müsste, da Gebühren nur nach
Gleichbehandlungsgrundsatz erhoben werden dürfen. Dies ist aber rechtlich
bedenklich, denn für die Papierbehälter werden keine eigenständigen
Benutzungsgebühren erhoben, so dass die entsprechende rechtliche Bindung fehlen
würde.
Beschlussvorschlag:
Für die Abwicklung von Behälteränderungen in der Abfallwirtschaft soll auch zukünftig keine gesonderte Gebühr erhoben werden. Die entstehenden Kosten werden weiter auf die Restabfallgebühr umgelegt.