Beschluss:

 

Gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches  (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S.666) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die 25. Flächennutzungsplan-Änderung (Bereich Winterberg) der Stadt Schwelm einschließlich dem dazugehörigen Erläuterungsbericht als Satzung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

29

 

dagegen:

8

 

Enthaltungen: