Die Verwaltung schlägt vor, die Beratung über die Vorlage 052/2012 zu vertagen. Zur Begründung wird auf die wiederholte Berichterstattungen zum Fortgang der Vertragsverhandlungen mit dem Planbegünstigten verwiesen; weder der Grundstückskaufvertrag noch der Erschließungsvertrag zum Plangrundstück sind fristgemäß zustande gekommen (der Vertragspartner sieht sich derzeit zur Vertragsunterzeichnung nicht in der Lage!).

 

Die Verwaltung folgt deshalb dem Grundsatzbeschluss des Rates aus dem Jahr 1996 „umsatzorientierte Bebauungsplanverfahren“, der vorsieht, Bauleitplanverfahren künftig nur dann zu betreiben, wenn auch der durch die Erschließung entstehende Aufwand vom Planbegünstigten übernommen würde. Das ist aufgrund der beschriebenen Verhandlungsstandes derzeit nicht sichergestellt!

 

Es erscheint sinnvoll, das Planfeststellungsverfahren nur „anzuhalten“, da so einem anderen Interessenten die Möglichkeit gegeben werden kann, ein Grundstück mit „relativer Planreife“ zu erwerben.

 

Beschluss:

Die Beratung über die Vorlage 052/2012 wird vertagt.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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