Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 30, Enthaltungen: 5

Herr Schwunk wendet ein, dass es zu dem Thema Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) keine abschließende rechtliche Klärung gebe. Nach Aussage des Oberverwaltungsgerichtes sei die Mustersatzung nicht haltbar.

 

Herr Stobbe erwidert, dass die Verwaltung hierzu eine andere Rechtsauffassung vertrete.

 


Beschluss (zu b):

 

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehemenssatzung.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

dafür

 

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen:

5