Die Büros Pesch + Partner und Brosk, vertreten durch Frau Godland und Frau Schubert, stellen jeweils den Bebauungsplanentwurf und die dazu gehörige Umweltprüfung vor. Die Vorträge beziehen sich auf die 25. Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan Nr. 86 „Wohngebiet Winterberg“.

Fragen und Anregungen aus dem Ausschuss werden durch die beiden Vortragenden und durch Herrn Lethmate von der Verwaltung umfassend beantwortet.

Dies gilt insbesondere für Fragen des Herrn Feldmann (Die Linke.) nach der Eingriffsproblematik und Bewertung, des Herrn Weidenfeld (Bündnis 90/Die Grünen) nach Geschossigkeit und Verkehr, des Herrn Sieker (SWG) nach der Entwässerungstechnik und des Herrn Flüshöh (CDU) nach der Anregung der Kirchengemeinde, deren Grundstück betreffend. Verschiedene Festsetzungen des Bebauungsplanes (Geschossigkeit, Verkehr, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Brauchwassernutzung und Lärmschutz) wurden über den ursprünglichen Vortrag hinaus erläutert. Die Frage des Herrn Sieker (SWG), aus welchem Grunde keine Reaktion des Wupperverbandes vorläge, wurde dahin gehend erklärt, dass dieser beim Scoping-Termin nicht erschienen war und sich in der sich anschließenden schriftlichen Beteiligung nicht geäußert habe.

Die Verwaltung antwortet dahingehend, dass die vorliegende Entwässerungsplanung des Büros Dr. Sonnenburg in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Wupperverband und der Unteren Wasserbehörde des Kreises aufgestellt wurde. Außerdem wird dem Ausschuss in der hier protokollierten Sitzung der Bebauungsplanentwurf zum Beschluss des § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB vorgelegt, nach welchem sowohl die betroffenen Behörden, als auch die Öffentlichkeit  Gelegenheit zur Stellungnahme und Äußerung haben.

Die Vorbehalte des Herrn Weidenfeld (Bündnis 90/Die Grünen) die artenschutzrechtliche Prüfung betreffend, werden dahin gehend ausgeräumt, dass das beauftragte Büro Hamann und Schulte die Prüfung umfassend und nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen hat. Das Büro Hamann und Schulte hat die Systematik der artenschutzrechtlichen Prüfung, die in NRW verwendet wird, maßgeblich mit entwickelt. Es handelt sich somit um ein besonders versiertes Fachbüro. Der Mitarbeiter des Büros, Herr Stefan Jakob, ist zudem gebürtiger Schwelmer und mit der Arbeitsgemeinschaft für Umweltschutz (AGU) in engem Kontakt.

 

Herr Flüshöh (CDU) weist auf eine Umgereimtheit im Verkehrsgutachten hin, die den tatsächlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspräche. Die Verwaltung sagt zu, dieses mit dem Fachgutachter zu klären und den Ausschuss zu informieren.

 

Eine Äußerung des Herrn Zeilert, die in die gleiche Richtung geht, wird ebenfalls geprüft und beantwortet.

 

Antwort der Verwaltung:

Hinsichtlich des o. g. Sachverhaltes werden in diesem Protokoll die folgenden Informationen des Fachgutachters nachgereicht:

 

Wohneinheitenberechnung in Verkehrsgutachten (Planersocietät 06.2011)

Diese Tabelle stammt original aus dem Bericht zur Rahmenplanung, ist also nicht mehr aktuell.

 

Das dem Bebauungsplanentwurf zugrundeliegende Konzept beinhaltet folgende Wohneinheiten:

Phase 1

Einfamilienhäuser               16

Reihenhäuser                                    3

Doppelhaushälften               2

Wohneinheiten                                21

 

Reihenhäuser                                  12

Doppelhaushälften             14

Stadtvillen (5 X ca. 7 WE)   35

Wohneinheiten                                61

 

Einfamilienhäuser               19

Doppelhaushälften               8

Wohneinheiten                                27

Wohneinheiten gesamt             109 WE

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für die Berechnung der Verkehrsbewegungen (Ziel- und Quellverkehr)  ist die Anzahl der Einwohner von Bedeutung:

Tabelle Verkehrsgutachten:

 

 

Aktuell sehen die Zahlen wie folgt aus:

35 EH x          3,5 E               = 122,5 E

15 EH x          3,5 E               =   52,5 E

24 EH x          3,5 E               =   84,0 E

5 x 7    x          3,0 E               = 105,0 E

                                                364 Einwohner gesamt

 

Das bedeutet, insgesamt sind gegenüber den Berechnungen des Gutachtens ca. 9 % weniger Verkehre, damit auch weniger Lärmbelastung.

 

Der Begriff Mehrfamilienhäuser dient hier ja ausschließlich zur Kalkulation der Wohneinheiten und hat nichts mit den Inhalten des Aufstellungsbeschlusses zu tun. Im Übrigen beinhaltet der Bebauungsplanvorentwurf nachrichtlich auch die aktuelle städtebauliche Konzeption.


Beschlussvorschlag:

1.    Gem. § 3 Abs. 2  Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die öffentliche Auslegung der 25. Flächennutzungsplan (FNP) –Änderung (Bereich Winterberg), einschließlich des Erläuterungsberichtes beschlossen.           
Von der Regelung des § 4a Abs. 6 BauGB wird Gebrauch gemacht. Stellungnahmen, die nach Ablauf der Offenlegungsfrist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Entwurfes zur 25. FNP-Änderung die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der z.Zt. gültigen Fassung, durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

-

 

dafür

12

 

dagegen:

4

 

Enthaltungen:

1