Sitzung: 20.10.2011 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 4
Vorlage: 164/2011
Herr Feldmann empfiehlt das Archäologische Institut in Olpe einzubinden, da es sich bei dem betroffenen Bereich um einen nahen Randbereich des Fronhofes handle.
Beschluss:
1. Gemäß
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414)
in der zur Zeit gültigen Fassung wird die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes Nr. 92 “Drosselstraße“,
einschließlich der Entwurfsbegründung und der textlichen Festsetzungen
(Anlagen zur Sitzungsvorlage Nr. 164/2011) beschlossen.
Von der Regelung des § 4 a Abs. 6 BauGB, dass unter den darin genannten
Voraussetzungen Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Offenlegungsfrist
abgegeben werden, unberücksichtigt bleiben, wird Gebrauch gemacht.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 29.08.2011) Gemarkung Schwelm, Flur 19, Flurstücke: 153-155, 162,
849, 1037, 1039 tlw. und 1049.
Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs.7
BauGB).
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Planentwurfes zu
Bebauungsplan Nr. 92 „Drosselstraße“ die Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) in der zur Zeit gültigen Fassung, durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
34 |
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dagegen: |
4 |
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Enthaltungen: |
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