Sitzung: 20.09.2011 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung, Liegenschaftsausschuss *
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Vorlage: 176/2011
Beschlussvorschlag:
1.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und während der Beteiligung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen eingegangen sind.
2.
Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Verlängerte Kurfürstenstraße“ wird gem. § 10 BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung des Landes (GO NW) in der zur Zeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Die Entwurfsbegründung wird gem. § 9 (8) BauGB als Entscheidungsbegründung übernommen.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 08.09.2010) Gemarkung Schwelm, Flur 19, Flurstücke: 12 teilw., 18, 28, 30 teilw., 32 teilw., 33, 36, 37 teilw., 38 teilw., 43 teilw., 46 teilw., 47, 48, 49 teilw., 689 teilw., 690, 691 teilw., 706 teilw., 822, 823 teilw. und 971.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
- |
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dafür |
16 |
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dagegen: |
1 |
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Enthaltungen: |
0 |