Herr Schweinsberg berichtet kurz von der Sitzung der HVB am 05.09.2011, in der auch das Thema Einrichtung einer ÄöR „JobcenterEN“  behandelt wurde. Er weist  insbesondere darauf hin, dass der Entscheidungsspielraum der kreisangehörigen Gemeinden und deren Räte in dieser Angelegenheit nur sehr gering ist.

Anschließend stellt Frau Pott ausführlich den Stand der Umsetzung dar. Insbesondere geht sie hier ausführlich auf die geplante Satzung, die Gründe für eine alleinige Trägerschaft des Kreises, den Verwaltungsrat, die zwei Vorstände (fachlich und kaufmännisch), die Aufbauorganisation sowie die Personalübergänge und die finanziellen Auswirkungen ein. (Hinsichtlich ausführlicher Erläuterungen zu den einzelnen Themen wird auf die der Einladung beigefügten Anlagen Nr. 1 bis 7 verwiesen).

Des weiteren führt Sie aus, dass die Umwandlung des Jobcenter EN in eine AöR JobcenterEN zum 01.01.2012 geplant ist. Möglich sei auch ein Start zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Im Anschluss an den Sachstandsbericht, beantwortet die Kreisdirektorin zahlreiche Fragen der Politik, insbesondere hinsichtlich der alleinigen Trägerschaft des Kreises, der Besetzung des Verwaltungsrates sowie der Personalübergänge.

 

Von den Ausschussmitgliedern wird die geplante Zusammensetzung des Verwaltungsrates der AöR sowie die hierzu ergangene schriftliche Stellungnahme der Verwaltung bemängelt. Herr Schweinsberg betont ausdrücklich, dass es sich bei der Stellungnahme um die Verwaltungsmeinung handelt, die mit der Politik aus Zeitgründen nicht rückgekoppelt werden konnte. Er erläutert die Gründe, warum sich die Verwaltung für eine interdisziplinäre Besetzung des Verwaltungsrates ausgesprochen hat.

Des weiteren wird von den Ausschussmitgliedern gefordert, eine jährliche Berichtspflicht sowie eine Auskunftspflicht des Vorstandes der AöR gegenüber dem städtischen Sozialausschuss in die Satzung aufzunehmen.

Aufgrund verschiedener Nachfragen hinsichtlich des Standes zum Ablauf und Verfahren des Personalüberganges berichtet der  anwesende Personalrats-vorsitzende der Stadt Schwelm - Herr Klos -, dass am 14.09.2011 ein  Erörterungsgespräch zwischen der Verwaltung und dem Personalrat zu diesem Thema stattfindet. Im Vorfeld sind alle betroffenen Mitarbeiter/innen in persönlichen Gesprächen ausführlich über die Vor- und Nachteile eines Personalübergangs informiert worden. Bis auf eine Ausnahme sind alle Mitarbeiter/innen bereit, auch in einer AöR ihre Tätigkeit fortzusetzen

Auf Nachfrage von Herrn Gießwein teilt Herr Schweinsberg mit, dass die Personal-gestellung unter den gegebenen Rahmenbedingungen die beste Möglichkeit darstellt.

 

Abschießend werden durch Herrn Schweinsberg die Voten aus der Politik für die Sitzung der Steuerungsgruppe am 13.09.2011 wie folgt zusammengefasst:

 

  1. Berichtspflicht des Vorstandes der AöR einmal jährlich im städtischen Sozialausschuss sowie zusätzlich auf Anfrage, wenn der Ausschuss den Bedarf anmeldet.

 

  1. Zusammensetzung des Verwaltungsrates

Der Rat der Stadt Schwelm soll beschließen, wer die Stadt Schwelm im Verwaltungsrat der AöR vertritt.

 

  1. Alleinige Trägerschaft des Kreises

Die CDU möchte hierüber noch beraten und wird das Ergebnis der Verwaltung mitteilen.

 

  1. Geschäftsführung

2 Vorstände (fachlich und kaufmännisch); wobei die Stelle des kaufmännischen Vorstandes ausgeschrieben werden soll.

 

 

 

 

 


 

Die Ausschüsse haben den Bericht zur Kenntnis genommen.