Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 3

Auf die Nachfrage des Herrn Flüshöh, ob die beabsichtigte Prüfung der von Herrn Nockemann im AUS am 09.03.2010 vorgetragenen Bedenken durch die Verwaltung erfolgt sei, erläutert ihm Herr Guthier, dass diesem Punkt durch Vorlage 012/2010/2 Rechnung getragen würde und sich die Anregung der SIHK inzwischen dadurch erledigt habe.

 

Herr Feldmann bemängelt, dass der Beschluss dem Ziel der Lokalen Agenda entgegenstehe.


Beschluss:

 

(Ergänzter Beschlussvorschlag zu den Verwaltungsvorlagen 012/2010 und 012/2010/2)

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB vorgebrachten Anregungen werden wie in der Sitzungsvorlage 012/2010 unter Sachverhalt Pkt. 2 u. 3 und in der Sitzungsvorlage 012/2010/2 im Sachverhalt dargestellt, abgewogen.

 

  1. Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 84 “Kaiserstraße“, einschließlich der Entwurfsbegründung und der textlichen Festsetzungen (Anlagen zur Sitzungsvorlage Nr. 012/2010) beschlossen.

           Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:

            Stadtökologischer Fachbeitrag,

            Geräuschimmissions-Prognose,

            Baugrund-, Versickerungs- und Altlastenuntersuchung.

 

            Diese Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden.

Von der Regelung des § 4 a Abs. 6 BauGB, dass unter den darin genannten Voraussetzungen Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegeben werden, unberücksichtigt bleiben, wird Gebrauch gemacht.

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke  (Stand 08.01.2010) Gemarkung Schwelm, Flur 20, Flurstücke 441, 554, 602 und 603. Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 (7) BauGB).

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Planentwurfes zu Bebauungsplan Nr. 84 „Kaiserstraße“ die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung, durchzuführen.           

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

15

 

dagegen:

3

 

Enthaltungen: