Sitzung: 22.04.2010 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 3
Vorlage: 012/2010/2
Auf die Nachfrage des Herrn Fl?sh?h, ob die beabsichtigte Pr?fung der von Herrn Nockemann im AUS am 09.03.2010 vorgetragenen Bedenken durch die Verwaltung erfolgt sei, erl?utert ihm Herr Guthier, dass diesem Punkt durch Vorlage 012/2010/2 Rechnung getragen w?rde und sich die Anregung der SIHK inzwischen dadurch erledigt habe.
Herr Feldmann bem?ngelt, dass der Beschluss dem Ziel der Lokalen Agenda entgegenstehe.
Beschluss:
(Erg?nzter
Beschlussvorschlag zu den Verwaltungsvorlagen 012/2010 und 012/2010/2)
- Die w?hrend der fr?hzeitigen Beteiligung der ?ffentlichkeit gem. ? 3 Abs.1 BauGB und der fr?hzeitigen Beteiligung der Beh?rden und sonstigen Tr?ger ?ffentlicher Belange gem. ? 4 Abs.1 BauGB vorgebrachten Anregungen werden wie in der Sitzungsvorlage 012/2010 unter Sachverhalt Pkt. 2 u. 3 und in der Sitzungsvorlage 012/2010/2 im Sachverhalt dargestellt, abgewogen.
- Gem?? ? 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit g?ltigen Fassung wird die ?ffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 84 ?Kaiserstra?e?, einschlie?lich der Entwurfsbegr?ndung und der textlichen Festsetzungen (Anlagen zur Sitzungsvorlage Nr. 012/2010) beschlossen.
???? ??????Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:
?????? ???? Stadt?kologischer Fachbeitrag,
??????????? Ger?uschimmissions-Prognose,
????? ????? Baugrund-, Versickerungs- und Altlastenuntersuchung.
????? ????? Diese Unterlagen k?nnen w?hrend der Offenlegung eingesehen werden.
Von der Regelung des ? 4 a Abs. 6 BauGB, dass unter den darin genannten Voraussetzungen Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegeben werden, unber?cksichtigt bleiben, wird Gebrauch gemacht.
Das
Plangebiet beinhaltet die Flurst?cke?
(Stand 08.01.2010) Gemarkung Schwelm, Flur 20, Flurst?cke 441, 554, 602
und 603. Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (? 9
(7) BauGB).
3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des
Planentwurfes zu Bebauungsplan Nr. 84 ?Kaiserstra?e? die Beteiligung der
Beh?rden und sonstiger Tr?ger ?ffentlicher Belange gem. ? 4 Abs. 2 BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit g?ltigen Fassung, durchzuf?hren.???????????
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Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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daf?r |
15 |
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dagegen: |
3 |
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Enthaltungen: |
