Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Herr Stobbe verweist auf den ausliegenden Antrag der SPD auf getrennte Beschlussfassung (dem Protokoll als Anlage beigefügt).

 

Herr Philipp beantragt die Aufnahme eines Satzes in den Beschlussvorschlag, in Flur 21, Flurstück 613 keine überbaubare Fläche auszuweisen, um es bei der Konzentration zu belassen und nicht weiter zu verdichten. Die Lebenshilfe wolle jetzt die Möglichkeiten so ausschöpfen, wie sie damals zugelassen wurden.

 

Herr Schwunk beanstandet, dass nicht dem einen ein Baurecht verweigert und dem anderen zugestanden werden könne.

 

Herr Philipp bezieht sich hierzu auf die im Hauptausschuss vom 04.03.2010 zum Ausdruck gebrachte Verneinung einer Ungleichbehandlung.

 

Herr Grüntker hinterfragt das Prozessrisiko der Verwaltung im Fall der Aussparung des Flurstücks 613.

 

Herr Guthier teilt mit, dass man die Rechtsprechung der nächsten 3 bis 5 Jahre nicht kalkulieren könne, ein Präzedenzfall aber keinen Rechtsanspruch schaffe.

 

Herr Weidenfeld hält es nicht für sinnvoll, die Fläche in einzelnen Stücken zu betrachten.

 

Der Bürgermeister stellt zunächst den Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung des Antrages der SPD zur Abstimmung, in Flur 21, Flurstück 613 keine überbaubare Fläche auszuweisen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

17

 

dagegen:

17

 

Enthaltungen:

2

 

Auf Grund Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt (§ 50 Abs. 1 GO NRW).

 

Anschließend fordert er zur Beschlussfassung über die Urfassung des Beschlussvorschlages auf.

 

 


Beschluss:

1. Gem. § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches  (BauGB) i.V.m. § 13a  vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in der zurzeit gültigen Fassung, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Östlich Zamenhofweg“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,  vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs.2 S. 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß §10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB (Monitoring) ist nicht anzuwenden.

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 07.01.2010)  Gemarkung  Schwelm, Flur 21, Flurstücke: 454 teilw., 457 teilw., 540 teilw., 541 teilw., 581, 582, 583, 591, 592, 597, 598, 607, 608, 613, 614, 615 teilw., 616 teilw.

Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs.7 BauGB).

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfs und der dazugehörigen Entwurfsbegründung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 (1) BauGB durchzuführen. Der Vorentwurf und die dazugehörige Entwurfsbegründung sind für die Dauer von zwei Wochen im Verwaltungsgebäude II, Moltkestraße 24, Fachbereich 5 Planung / Bauordnung, 1. Etage, öffentlich auszulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

 

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfs und der dazugehörigen Entwurfsbegründung die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBI. IS 2414), in der zurzeit gültigen Fassung durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

dafür

 

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen:

1