Sitzung: 04.03.2010 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - geändert beschlossen und weiter
Vorlage: 013/2010
Herr Stobbe weist darauf hin, dass der Beschlussvorschlag im AUS am 26.01.2010 unter Punkt 3. der Vollständigkeit halber um die Begriffe
Umweltbericht und
Klimaanalyse
ergänzt wurde.
Er bittet, dies zur Kenntnis zu nehmen und ruft zur Abstimmung über den ergänzten Beschlussvorschlag auf.
Ergänzter Beschluss:
1. Der Beschluss des Rates der Stadt Schwelm vom
19.06.2008 der 24. FNP-Änderung (Bereich Talstraße, Baumarkt) wird aufgehoben.
2. Die Entwurfsbegründung zur 24.
Flächennutzungsplanänderung (Bereich Talstraße, Baumarkt) wird wie folgt
geändert: "Die Gesamt-Verkaufsfläche beträgt 12.100 qm und beinhaltet
Flächen von insgesamt max. 10 % (1.210 qm insg.) für zentrenrelevante
Randsortimente."
3. Gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 des
Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur
Zeit gültigen Fassung wird die 2. erneute öffentliche Auslegung der 24.
FNP-Änderung (Bereich Talstraße, Baumarkt), einschließlich der dazugehörigen
Entwurfsbegründung beschlossen.
Informationen zu umweltrelevanten Aspekten :
· Stadtökölogischer Fachbeitrag
· Umweltbericht
· Klimaanalyse
Diese Unterlage kann während der Offenlegung eingesehen werden. Von der Regelung des § 4 a Abs. 6 BauGB, dass unter den darin genannten Voraussetzungen Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegeben werden, unberücksichtigt bleiben, wird Gebrauch gemacht.
Die 24. FNP-Änderung mit der dazugehörigen Entwurfsbegründung ist für die Dauer eines Monates im Fachbereich 5/6 „Bürgerservice“ (Planung) öffentlich auszulegen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des
Planentwurfes der 24. FNP-Änderung (Bereich Talstraße, Baumarkt) die Beteiligung
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. §
4a Abs. 3 BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit
gültigen Fassung, durchzuführen.
Zu beteiligen
sind folgende Behörden:
- Wupperverband
- BR
Arnsberg Dezernat 54 (Umweltverwaltung)
- Geologisches
Landesamt NRW
- Arbeitsgemeinschaft
Umweltschutz Schwelm (AGU)
- EN-Kreisverwaltung
(Untere Wasser-, Abfall- und Landschaftsbehörde)
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB können Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der 24. FNP-Änderung vorgebracht werden.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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