Sitzung: 23.04.2009 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Vorlage: 075/2009
Herr Kranz bezieht sich u.a. auf die Anregung der SIHK hinsichtlich der im betroffenen Gebiet erreichten Lärmimmisionen und bemängelt, dass die Verwaltung hierzu keine Stellung bezogen habe. Nach Hinweis, dass die Thematik bereits in der vorausgegangenen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung erörtert worden sei, beantwortet Herr Dr. Steinrücke die vorgetragenen Bedenken nochmals in aller Ausführlichkeit.
Beschluss:
1.
Die während der Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2
BauGB vorgebrachte Anregung wird entsprechend den Ausführungen in der
Sitzungsvorlage Nr. 075/2009 nicht gefolgt.
2.
Die während der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen werden wie
folgt behandelt.
2.1 AVU-Netz GmbH, Gevelsberg
Der Stellungnahme vom 13.02.2009 wird entsprechend den Ausführungen in
der Sitzungsvorlage Nr. 075/2009 berücksichtigt.
2.2 Wehrbereichsverwaltung West, Düsseldorf
Der Stellungnahme vom 25.02.2009 wird entsprechend den Ausführungen in
der Sitzungsvorlage Nr. 075/2009 berücksichtigt.
2.3 SIHK, Hagen
Der Stellungnahme vom 05.03.2009 wird entsprechend den Ausführungen in
der Sitzungsvorlage Nr. 075/2009 nicht gefolgt.
2.4 Der Landrat als Kreispolizeibehörde (KPB) – GS/GS3 -, Schwelm
Der Stellungnahme vom 12.03.2009 wird entsprechend den Ausführungen in
der Sitzungsvorlage Nr. 075/2009 nicht gefolgt.
3.
Der Bebauungsplan Nr. 80 „Viktoriastraße“ wird gem. § 10 BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung des Landes (GO NW) in der zur Zeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Die Entwurfsbegründung vom 0ktober 2008 wird gem. § 9 Abs. 8 BauGB als Entscheidungsbegründung übernommen.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 25.03.2008) Gemarkung
Schwelm, Flur 13, Flst. 558, 559, 560, 572, 573 und 574tlw.
Die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB ist den
Planunterlagen zur Einsichtnahme gemäß § 10 Abs. 3 BauGB beizufügen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
17 |
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dagegen: |
1 |
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Enthaltungen: |
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