Sitzung: 22.06.2022 Verwaltungsrat TBS
Vorlage: 113/2022
Herr Schweinsberg
bedankt sich bei Frau Bolte f?r die ausf?hrliche Ausarbeitung der Thematik.
Frau Bolte steht im Kontakt mit verschiedenen Stellen, um offene Fragen und die
Interpretation des Urteils zu kl?ren.
Frau Bolte erkl?rt
den Sachverhalt und berichtet, dass nach Aussage von Herrn Dr. Queitsch,
St?dte- & Gemeindebund eine zweigeteilte Betriebsabrechnung f?r 2022 zu
erstellen ist. F?r die rechtskr?ftigen Bescheide der Jahreshauptveranlagung
erfolgt die Nachbetrachtung auf Grundlage der bisherigen Kalkulation. Alle
Veranlagungen nach dem 17.05.2022 sind gem?? aktueller Rechtsprechung
vorzunehmen. In diesen F?llen hat auch die Nachbetrachtung nach den neuen
Regeln zu erfolgen. Hintergrund ist, dass die Jahreshauptveranlagung zum
Zeitpunkt der Erstellung rechtlich korrekt erfolgte. Die Rechtswidrigkeit der
Satzung trat zu einem sp?teren Zeitpunkt ein. Die Betriebsabrechnung hat analog
zur Kalkulation zu erfolgen. Sie dient nicht dazu, (nachtr?glich festgestellte)
Kalkulationsfehler zu korrigieren. Die sich aus der neuen Rechtsprechung
ergebende ?berdeckung f?r 2022 wird deutlich geringer als die k?nftige
Kostenreduzierung (siehe Vorlage 109/2022) erwartet.
Herr Schweinsberg verweist auf die enge Zusammenarbeit
zwischen Frau Bolte und der K?mmerin Frau Mollenkott und gibt ?ber weitere
Schritte und M?glichkeiten Auskunft.
Die Vorlage 113/2022 wird zur Kenntnis genommen.
