Sitzung: 22.06.2022 Verwaltungsrat TBS
Vorlage: 113/2022
Herr Schweinsberg
bedankt sich bei Frau Bolte für die ausführliche Ausarbeitung der Thematik.
Frau Bolte steht im Kontakt mit verschiedenen Stellen, um offene Fragen und die
Interpretation des Urteils zu klären.
Frau Bolte erklärt
den Sachverhalt und berichtet, dass nach Aussage von Herrn Dr. Queitsch,
Städte- & Gemeindebund eine zweigeteilte Betriebsabrechnung für 2022 zu
erstellen ist. Für die rechtskräftigen Bescheide der Jahreshauptveranlagung
erfolgt die Nachbetrachtung auf Grundlage der bisherigen Kalkulation. Alle
Veranlagungen nach dem 17.05.2022 sind gemäß aktueller Rechtsprechung
vorzunehmen. In diesen Fällen hat auch die Nachbetrachtung nach den neuen
Regeln zu erfolgen. Hintergrund ist, dass die Jahreshauptveranlagung zum
Zeitpunkt der Erstellung rechtlich korrekt erfolgte. Die Rechtswidrigkeit der
Satzung trat zu einem späteren Zeitpunkt ein. Die Betriebsabrechnung hat analog
zur Kalkulation zu erfolgen. Sie dient nicht dazu, (nachträglich festgestellte)
Kalkulationsfehler zu korrigieren. Die sich aus der neuen Rechtsprechung
ergebende Überdeckung für 2022 wird deutlich geringer als die künftige
Kostenreduzierung (siehe Vorlage 109/2022) erwartet.
Herr Schweinsberg verweist auf die enge Zusammenarbeit
zwischen Frau Bolte und der Kämmerin Frau Mollenkott und gibt über weitere
Schritte und Möglichkeiten Auskunft.
Die Vorlage 113/2022 wird zur Kenntnis genommen.