Der Geschäftsbericht 2020 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Herr Migchielsen beantwortet die Fragen zur Entwicklung der Energiekosten der Straßenbeleuchtung, die im Vorfeld von Herrn Stark zugeleitet wurden.

 

Wo wären wir heute, wenn die Einsparmaßnahmen zur Verbrauchsreduzierung nicht durchgeführt worden wären?

Die Kosten würden sich voraussichtlich für 2021 auf rund 210.000 € belaufen. Zu beachten ist, dass trotz reduziertem Verbrauch mehr Lichtpunkte im Stadtgebiet betrieben werden. Hintergrund hierfür ist, dass Neubaugebiete hinzugekommen sind und Leuchtenabstände reduziert wurden.

Ist die Kostenerhöhung nur mit Preiserhöhungen pro KWh begründet?

Den Rechnungen über die Stromlieferungen für die Straßenbeleuchtungen liegen Rahmenlieferverträge zugrunde, die federführend von der Stadt geschlossen wurden. Abgerechnet werden nur die Kosten für die Bereitstellung der benötigten Energie. Der Verbrauch wird an 64 im Stadtgebiet verteilten Messstellen ermittelt.

Zu dem reinen Arbeitspreis kommen Kosten für z.B. Netzentgelte, Konzessionsabgaben, Kraft-Wärmekopplungsgesetz, Umlage nach § 19 StromNEV, Offshore-Haftungsumlage etc. hinzu. Diese Kosten werden verbrauchsabhängig ermittelt und in den Rechnungen separat ausgewiesen.

Außerdem berechnet werden Entgelte für den Messstellenbetrieb, Messstellendienstleistung und für die Erstellung der Abrechnung. Diese Kosten werden ebenfalls separat ausgewiesen.

Fazit: Die Kostenerhöhung ist nicht nur auf eine Erhöhung des Arbeitspreises zurückzuführen.

 

 

 

Herr Ortelt erkundigte sich nach der Plan-Ist-Abweichung bei der Fahrzeugbeschaffung.

 

Hinweis: Abweichungen zwischen Ansatz und tatsächlichen Kosten bei der Beschaffung von Fahrzeugen ergeben sich aus folgenden Gründen:

 

Großflächenmäher

Der Ansatz berücksichtigt einen Großflächenmäher inkl. Zubehör. Bei der Ersatzbeschaffung konnte das bisherige Zubehör, z. B. Blasgerät, weiterverwendet werden. Zudem konnte ein besonders günstiges Angebot genutzt werden.

 

Kehrmaschine

Da bei dem Hersteller innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums zwei Kehrmaschinen beschafft wurden, wurde ein deutlicher Nachlass eingeräumt.

 

In beiden Fällen hat sich zusätzlich die Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 % positiv ausgewirkt.

 

 

 

Herr Schweinsberg bedankt sich im Namen des Verwaltungsrates bei der TBS für die hervorragende Leistung im Jahr 2020.