Sitzung: 23.03.2021 Verwaltungsrat TBS
Vorlage: 051/2021
Der Geschäftsbericht 2020 wird zur Kenntnis genommen.
Herr Migchielsen
beantwortet die Fragen zur Entwicklung der Energiekosten der
Straßenbeleuchtung, die im Vorfeld von Herrn Stark zugeleitet wurden.
Wo
wären wir heute, wenn die Einsparmaßnahmen zur Verbrauchsreduzierung nicht
durchgeführt worden wären?
Die Kosten würden sich voraussichtlich für
2021 auf rund 210.000 € belaufen. Zu beachten ist, dass trotz reduziertem
Verbrauch mehr Lichtpunkte im Stadtgebiet betrieben werden. Hintergrund hierfür
ist, dass Neubaugebiete hinzugekommen sind und Leuchtenabstände reduziert
wurden.
Ist
die Kostenerhöhung nur mit Preiserhöhungen pro KWh begründet?
Den Rechnungen über die Stromlieferungen für
die Straßenbeleuchtungen liegen Rahmenlieferverträge zugrunde, die federführend
von der Stadt geschlossen wurden. Abgerechnet werden nur die Kosten für die
Bereitstellung der benötigten Energie. Der Verbrauch wird an 64 im Stadtgebiet
verteilten Messstellen ermittelt.
Zu dem reinen Arbeitspreis kommen Kosten für
z.B. Netzentgelte, Konzessionsabgaben, Kraft-Wärmekopplungsgesetz, Umlage nach
§ 19 StromNEV, Offshore-Haftungsumlage etc. hinzu. Diese Kosten werden
verbrauchsabhängig ermittelt und in den Rechnungen separat ausgewiesen.
Außerdem berechnet werden Entgelte für den
Messstellenbetrieb, Messstellendienstleistung und für die Erstellung der
Abrechnung. Diese Kosten werden ebenfalls separat ausgewiesen.
Fazit: Die Kostenerhöhung ist nicht nur auf
eine Erhöhung des Arbeitspreises zurückzuführen.
Herr Ortelt erkundigte sich nach der Plan-Ist-Abweichung bei
der Fahrzeugbeschaffung.
Hinweis:
Abweichungen zwischen Ansatz und tatsächlichen Kosten bei der Beschaffung von
Fahrzeugen ergeben sich aus folgenden Gründen:
Großflächenmäher
Der Ansatz
berücksichtigt einen Großflächenmäher inkl. Zubehör. Bei der Ersatzbeschaffung
konnte das bisherige Zubehör, z. B. Blasgerät, weiterverwendet werden. Zudem
konnte ein besonders günstiges Angebot genutzt werden.
Kehrmaschine
Da bei dem
Hersteller innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums zwei Kehrmaschinen
beschafft wurden, wurde ein deutlicher Nachlass eingeräumt.
In beiden Fällen
hat sich zusätzlich die Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 % positiv
ausgewirkt.
Herr Schweinsberg bedankt sich im Namen des Verwaltungsrates bei der TBS für die hervorragende Leistung im Jahr 2020.