Sitzung: 26.01.2021 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 212/2020
Herr Lippki (Leiter des Sachgebietes Planen) berichtet, dass
Herr Erarslan (BIZ) sich mit folgender Frage an die Verwaltung gewandt hat: Was
bedeutet folgende Formulierung unter geplante Festsetzungen: Es ist ein
Nutzungsausschluss allgemeinzulässiger Nutzungen gemäß § 8 Bau NVO
(Einzelhandelsbetriebe und Gewerbebetriebe mit sexuellem Charakter) sowie der
ausnahmsweise zulässigen Nutzung „Vergnügungsstätten“ vorgesehen. Die Nachfrage wurde von der Verwaltung wie
folgt beantwortet:
Vergnügungsstätten, Einzelhandelsbetriebe und Gewerbebetriebe mit sexuellem
Charakter sind allesamt ausgeschlossen.
Des Weiteren teilt Herr Lippki mit, dass sich Herr Happe
(CDU) mit folgenden Punkten an die Verwaltung gewandt hat:
1.
Die nächstgelegene
Bushaltestelle ist die Haltestelle »Am Ochsenkamp« an der gleichnamigen Straße
östlich des Plangebiets (rd. 400 m Entfernung). Hier verkehrt die Buslinie 556
der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH zwischen Gevelsberg und Schwelm. Könnten die
Haltestellen der Line 557 „Steinwegstraße“ und „In der Graslake“ unter
Umständen unmittelbar angrenzend und damit näher als die Haltestelle „Am
Ochsenkamp“ liegen?
Antwort der Verwaltung: Weder die Linie 557
noch die Linie 556 oder sonst eine Buslinie des VER fahren die angesprochenen
Haltestellen „Steinwegstraße“ und „In der Graslake“ an.
2.
Ferner
rege ich an, die Erreichbarkeit auch über die Steinwegstraße darzustellen, zumal diese im Vergleich zur
Jesinghauser Straße sogar die „geeignetere“ Straße ist. (-> LKW Verkehr -
geplante Verkehrsberuhigung der Jesinghauser in Höhe Friedhof und Sportplatz
„An der Rennbahn“ / eine derartige Sichtweise käme auch dem Charakter der im LP
ausgewiesenen Grünfläche 1.19 nach)
Antwort der
Verwaltung: Die Anregung zur Darstellung der Erreichbarkeit auch über die
Steinwegstraße unter Punkt 2 wird mitaufgenommen und im weiteren Planverfahren
mit dem Planungsbüro und dem Verkehrsgutachter besprochen.
3.
Darüber hinaus nehme ich die Mitteilung 11 zu den
Verkehrsschildern zum Anlass, nochmals nach dem Zusatz „Radfahrer frei“ unter
dem vorhandenen Vz. 267 an der Kreuzung Blücherstraße / Saarstraße (Boschdienst
Schüngel) zu fragen. Falls mittlerweile umgesetzt, hätte sich diese Nachfrage
natürlich erledigt.
Antwort der Verwaltung: Wird geprüft.
Herr Weidenfeld (B‘90/Die Grünen) bittet, die ÖPNV-Anbindung mit dem Nahverkehrsplan des Ennepe-Ruhr-Kreises abzugleichen.
Beschluss:
1. Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert
worden ist, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108 „In der Graslake,
Jesinghauser Straße“ beschlossen. Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke
(Stand 09.12.2020) 50, 57, 58, 59, 62 und tlw. 63 der Gemarkung Schwelm Flur
15. Den genauen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 (7) BauGB).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf
Grundlage des Vorentwurfs und der dazugehörigen Entwurfsbegründung, die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf
Grundlage des Vorentwurfs und der dazugehörigen Entwurfsbegründung, die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
(1) BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
X |
|
dafür: |
17 |
|
dagegen: |
0 |
|
Enthaltungen: |
1 |
Herr D. Nockemann hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.