Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Herr Lippki (Leiter des Sachgebietes Planen) berichtet, dass Herr Erarslan (BIZ) sich mit folgender Frage an die Verwaltung gewandt hat: Was bedeutet folgende Formulierung unter geplante Festsetzungen: Es ist ein Nutzungsausschluss allgemeinzulässiger Nutzungen gemäß § 8 Bau NVO (Einzelhandelsbetriebe und Gewerbebetriebe mit sexuellem Charakter) sowie der ausnahmsweise zulässigen Nutzung „Vergnügungsstätten“ vorgesehen. Die Nachfrage wurde von der Verwaltung wie folgt beantwortet: Vergnügungsstätten, Einzelhandelsbetriebe und Gewerbebetriebe mit sexuellem Charakter sind allesamt ausgeschlossen.

 

Des Weiteren teilt Herr Lippki mit, dass sich Herr Happe (CDU) mit folgenden Punkten an die Verwaltung gewandt hat:

 

1.      Die nächstgelegene Bushaltestelle ist die Haltestelle »Am Ochsenkamp« an der gleichnamigen Straße östlich des Plangebiets (rd. 400 m Entfernung). Hier verkehrt die Buslinie 556 der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH zwischen Gevelsberg und Schwelm. Könnten die Haltestellen der Line 557 „Steinwegstraße“ und „In der Graslake“ unter Umständen unmittelbar angrenzend und damit näher als die Haltestelle „Am Ochsenkamp“ liegen?

Antwort der Verwaltung: Weder die Linie 557 noch die Linie 556 oder sonst eine Buslinie des VER fahren die angesprochenen Haltestellen „Steinwegstraße“ und „In der Graslake“ an.

 

2.    Ferner rege ich an, die Erreichbarkeit auch über die Steinwegstraße darzustellen, zumal diese im Vergleich zur Jesinghauser Straße sogar die „geeignetere“ Straße ist. (-> LKW Verkehr - geplante Verkehrsberuhigung der Jesinghauser in Höhe Friedhof und Sportplatz „An der Rennbahn“ / eine derartige Sichtweise käme auch dem Charakter der im LP ausgewiesenen Grünfläche 1.19 nach)
Antwort der Verwaltung: Die Anregung zur Darstellung der Erreichbarkeit auch über die Steinwegstraße unter Punkt 2 wird mitaufgenommen und im weiteren Planverfahren mit dem Planungsbüro und dem Verkehrsgutachter besprochen.

 

3.    Darüber hinaus nehme ich die Mitteilung 11 zu den Verkehrsschildern zum Anlass, nochmals nach dem Zusatz „Radfahrer frei“ unter dem vorhandenen Vz. 267 an der Kreuzung Blücherstraße / Saarstraße (Boschdienst Schüngel) zu fragen. Falls mittlerweile umgesetzt, hätte sich diese Nachfrage natürlich erledigt.

Antwort der Verwaltung: Wird geprüft.

 

Herr Weidenfeld (B‘90/Die Grünen) bittet, die ÖPNV-Anbindung mit dem Nahverkehrsplan des Ennepe-Ruhr-Kreises abzugleichen.


Beschluss:

 

1.    Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108 „In der Graslake, Jesinghauser Straße“ beschlossen. Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 09.12.2020) 50, 57, 58, 59, 62 und tlw. 63 der Gemarkung Schwelm Flur 15. Den genauen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 (7) BauGB).

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfs und der dazugehörigen Entwurfsbegründung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfs und der dazugehörigen Entwurfsbegründung, die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen.

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

dafür:

17

 

dagegen:

0

 

Enthaltungen:

1

 

Herr D. Nockemann hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.