Sitzung: 25.06.2020 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: mehrheitlich abschließend beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 064/2020
Beschluss:
1.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB keine Anregungen bei der Verwaltung
eingegangen sind.
2.
Die
im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
(2) BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1) dargestellt,
abgewogen.
3.
Es
wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der erneuten Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB keine Anregungen bei
der Verwaltung eingegangen sind.
4.
Die
im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB
vorgetragenen Anregungen werden, wie in der beigefügten
Abwägungstabelle (Anlage 3) dargestellt, abgewogen.
5.
Gem.
der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 15.11.2016 (GV.NRW S. 1162) wird die 29. FNP-Änderung (Bereich
Zassenhaus-Gelände) der Stadt Schwelm (Anlage 2) beschlossen.
Der dazugehörige Erläuterungsbericht (Anlage 5), die Informationen zu
umwelt-relevanten Aspekten (Umweltbericht, Anlage 6) und die Auswirkungsanalyse
(Anlage 7) werden als Entscheidungsbegründung übernommen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
33 |
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dagegen: |
1 |
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Enthaltungen: |
0 |