Beschluss:

 

1.      Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB keine Anregungen bei der Verwaltung eingegangen sind.          
     

2.      Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1) dargestellt, abgewogen.   
     

3.      Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB keine Anregungen bei der Verwaltung eingegangen sind.       

4.      Die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 3) dargestellt, abgewogen.  

5.      Gem. der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW S. 1162) wird die 29. FNP-Änderung (Bereich Zassenhaus-Gelände) der Stadt Schwelm (Anlage 2) beschlossen.

       
Der dazugehörige Erläuterungsbericht (Anlage 5), die Informationen zu umwelt-relevanten Aspekten (Umweltbericht, Anlage 6) und die Auswirkungsanalyse (Anlage 7) werden als Entscheidungsbegründung übernommen.       

 

 


                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

33

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen:

0