Herr Schweinsberg trägt vor, dass die Kämmerin und er weite Teile der Politik so verstanden hätten, dass es gemeinsames Ziel sein sollte, den Grundsteuer-Hebesatz im Jahr 2020 auf 742 Punkten zu halten. So habe es unter anderem auch die Presse von zwei Veranstaltungen der SPD und der CDU berichtet.

Frau Mollenkott und er hätten dies mit in die Verwaltung genommen und seien heute dank der Unterstützung der Verwaltung in der Lage, einen Einsparvorschlag über 292.500,- € zu unterbreiten.

Darüber hinaus sei der Diskussion der letzten Jahre, dass man von einer pauschalen Kürzung i.H.v. 250.000 € ausgehen müsse, Rechnung getragen worden und man habe eine weitere Kürzung i.H.v. 250.000,- € vorgenommen. Der soeben beratene Antrag von SPD und Grünen werfe die Verwaltung in den Planungen zurück, sofern kein Deckungsvorschlag aus der Politik komme. All diese Überlegungen seien vom Verwaltungsvorstand schon eingepreist und stünden unter dem Vorbehalt, dass noch einige Rahmendaten fehlten, was zu diesem Zeitpunkt aber üblich sei.

Anschließend berichtet Frau Mollenkott über das Gespräch bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 30.09.2019, an dem sie gemeinsam mit Herrn Schweinsberg und je drei Vertretern der örtlichen sowie der überörtlichen Kommunalaufsicht teilgenommen hat. Es sei sowohl über den Jahresabschluss 2018 als auch über die aktuelle Haushaltssituation und die Rahmendaten für 2020 gesprochen worden. Zwei Dinge seien wichtig:

 

Erstens habe man für den Komplex „Rathaus“ zunächst die Zahlen aus der Planung 2019 stehen lassen. Man habe gemeinsam mit den Aufsichten den aktuellen Sachstand besprochen und im Anschluss vereinbart, die Haushaltsansätze an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen und damit einhergehend die HSP-Maßnahme in Gänze abzubilden. Das würde in einem separaten Block über die Änderungsliste in das Beratungsverfahren eingesteuert.

 

Als Zweites habe man erörtert, dass die neue Kommunalhaushalts-Verordnung die Möglichkeit biete, bei den Zuführungen zu Personal- und Versorgungsrückstellungen Anteile für Besoldungserhöhungen ratierlich auf die drei dem Haushaltsjahr folgenden Jahre zu verteilen. Rechtlich sei das machbar, wie Frau Ministerin Scharrenbach bestätigt habe. Es stehe im eigenen Ermessen der Verwaltung, ob die Vorschrift angewendet werde.

Man habe lange abgewogen, ob man diesen Weg gehen solle, da man Pensionslasten nur „schiebe“ und damit Hypotheken für die drei Folgejahre schaffe. Die Kolleginnen aus der Personalabteilung hätten gerechnet und kämen auf eine Summe von rund 1,3 Mio. €, um die der Haushalt 2020 entlastet würde. Angesichts dieser Größenordnung, die sich direkt auf die Steuersätze auswirke, schlage die Verwaltung vor, diesen Weg zu gehen.

 

Herr Beckmann möchte wissen, um welche Pensionsrückstellungen es sich handelt und wie das in den Folgejahren aussehen wird.

Frau Mollenkott antwortet, dass es sich um 1,3 Mio. € handele und dies der Teil der Pensionsrückstellungen sei, der auf Tariferhöhungen beruhe und nur einmalig anfalle.

Herr Feldmann fragt, was gemeint sei, wenn in der Vorlage stehe: „Stelle unbesetzt“.

Herr Schweinsberg antwortet, dass darauf im nichtöffentlichen Teil eingegangen werde.

Herr Feldmann weist darauf hin, dass dies aber nicht in der Anlage zur öffentlichen Vorlage stehe und möchte wisse, was „nicht besetzt“ bedeutet.

Frau Liebscher antwortet, dass im Stellenplan erstmalig die unbesetzten Stellen aufgeführt seien. Dies sei z.B. bei der Feuerwehr und bei Stellenanteilen von Teilzeitkräften, die später wieder aufstocken müssten, der Fall.

Herr Gießwein bedankt sich für die Bemühungen, die Hebesätze zu halten. Er führt aus, er habe ein Problem damit, dass das Personalwirtschafts-Konzept völlig fehle. Dies sollte gemeinsam mit dem Stellenplan beraten werden. Außerdem hätten der Brandschutzbedarfsplan sowie TOP 7.1 Auswirkungen auf den Stellenplan. Er beantragt deshalb, alle drei Punkte gemeinsam zu beraten und zu entscheiden

Herr Gießwein ergänzt, vor einem Jahr sei an dieser Stelle über Personal diskutiert worden. Damals hätten drei Stellen gefehlt. Auf Nachfrage habe die Verwaltung geantwortet, dies sei die normale Fluktuation. Er möchte wissen, was sich in den letzten 11 Monaten so sehr geändert hat. Entweder stimme das nicht, was man ihm vor einem Jahr gesagt habe, oder es stimme nicht, wenn die Verwaltung immer behaupte, man habe nicht genug Personal.

Herr Schweinsberg antwortet, dass das Personal-Wirtschaftskonzept, das in der letzten Hauptausschuss-Sitzung zurückgezogen wurde, jetzt noch in der Abstimmung zwischen Personalrat, Fachbereich 1 und der Gleichstellungsbeauftragten sei. Die Frage könne im Moment nicht abschließend beantwortet werden. Man könne die Aufgaben, die an die Verwaltung herangetragen würden, auch nicht immer vorhersehen. Im letzten Jahr habe der Haushalts- bzw. Stellenplan einen Rechenfehler enthalten.

Die Erhöhung der Personalkosten liege an Gehaltserhöhungen und an veränderter Systematik. Es seien alle Stellen aufgeführt, die besetzt werden könnten. .


Kenntnisnahme festgestellt