Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Frau Mollenkott (Kämmerin und FBL 3) berichtet vom Besuch bei der Kommunalaufsicht zu Beginn dieser Woche. Durch die positive Entwicklung der Gewerbesteuererträge nach Aufstellung des Controllingberichtes vom 31.03.2019 entfalle die Verpflichtung, einen Nachtragshaushalt zu erstellen. Gleichwohl werde eine formale Haushaltssperre notwendig.

Das von der Verwaltung vorgestellte Maßnahmenpaket werde von der Kommunal-aufsicht mitgetragen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen müsse geprüft werden, in wieweit durch die Änderungen im NKF-Weiterentwicklungsgesetz haushalts-rechtliche Bewertungsspielräume genutzt werden könnten.

 

Frau Bürgermeisterin Grollmann führt in die Thematik der Personalkosten, den Zeitplan der Controllingberichte und erste Gegensteuerungsmaßnahmen ein.

 

Anschließend stellt Frau Hiller (FB 1) die Abweichungen der Personalkosten aus dem Controllingbericht zum 31.03.2019 und 30.04.2019 dar und erläutert die Berechnung der Rückstellungen.

Die Verwaltung erhalte einmal jährlich (Anfang März eines Jahres) über die Versorgungskasse die vom finanzmathematischen Institut Heubeck berechneten Tabellen zu jedem einzelnen Beamten bzw. Versorgungsempfänger. Diese Aufstellung enthalte einerseits die Werte zum Stichtag 31.12.des Vorjahres und andererseits eine Vorausberechnung zum 31.12. des laufenden Jahres. Diese Daten seien in den Controllingbericht eingearbeitet worden.

 

Folgende Faktoren können zu Abweichungen führen:

-       Personalbestand basiert auf Stand zum 31.12. des Vorjahres

-       Erhöhungen der Beamtenbesoldung   

-       Beihilfekosten,(die Richttabellen sehen keine Steigerung vor, aus Erfahrung bzw. Empfehlung allerdings mindestens 2 % Steigerung sinnvoll)

-       Sterbetafeln aus dem Jahr 2005 wurden für 2018 angepasst

 

In diesem Bereich seien starke Bewegungen im Laufe eines Jahres möglich.

 

Herr Gießwein (Fraktion - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) empfiehlt, die Steigerung der Krankheitskosten zukünftig einzuplanen.

 

Frau Hiller stimmt dem Vorschlag prinzipiell zu, verweist aber auf den politischen Wunsch - in den Haushaltsberatungen -, den Hebesatz nicht zu erhöhen.

Herr Gießwein bittet um Erläuterung zu den Steigerungen bei den Rückstellungen der Versorgungsempfänger.

 

Herr Schweinsberg erklärt, dass die Beträge aufgrund der Vergleichswerte der letzten 5 Jahre gesenkt worden seien.

 

Neueinstellungen von Beamten stellen laut Frau Hiller ebenfalls einen Faktor für Abweichungen dar, da zusätzlich Rückstellungen gebildet werden müssen.

 

Es ergibt sich eine längere Diskussion über die finanziellen Auswirkungen bei der Einstellung von Beamten, die aktuelle Lage am Arbeitsmarkt, die Möglichkeiten unterjährig Informationen der Versorgungskasse bzw. von Heubeck zu erhalten und die Berücksichtigung all dieser Faktoren in der Personalkostenplanung.

 

Herr Lenz (CDU-Fraktion) verweist auf das Risiko für die Kommunen, wenn die Versorgungskasse bzw. das finanzmathematische Institut erst nach Haushaltseinbringung die Anpassung der Sterbetafeln bekanntgeben und bittet um Intervention bei der Versorgungskasse.

 

Herr Kranz (Fraktion - SWG/BfS) bittet um eine Aufstellung über die Zu- und Abgänge von Beamten (Wechsel von einem anderen Dienstherrn zur Stadt Schwelm und umgekehrt) sowie die finanziellen Auswirkungen.

 

Herr Steuernagel (CDU-Fraktion) erklärt, die Änderung der Sterbetafeln sei seit Mitte 2018 bekannt gewesen und bittet um Informationen, wie hoch das Risiko aus der Anpassung der Sterbetafeln sei.

 

Frau Hiller beziffert die Steigerung auf rund 250.000 €.

 

Abschließend bestätigt Herr Kick (SPD-Fraktion), dass diese Informationen bisher nie so tiefgreifend in den Haushaltsberatungen hinterfragt und berücksichtigt worden seien.

 

 

Im zweiten Teil ihres Vortrages geht Frau Hiller auf die zahlungswirksamen Personalkosten der aktiven Mitarbeiter ein. Hier sei eine Verbesserung innerhalb eines Monats um rund 70.000 € festzustellen. Diese beruhe auf einer Nichteinstellung von 3 Brandmeisteranwärtern und einer Nachbesetzung einer Stelle im Fachbereich 3 erst im Herbst 2019.

 

Darüberhinaus gebe es bei einigen Stellen Refinanzierungen(bspw. im Jobcenter oder in der Kindertagesbetreuung usw.);  diese Zahlen fänden sich allerdings nicht im Controllingbericht sondern nur im Gesamthaushalt. Hierzu werde die Verwaltung eine gesonderte Darstellung für den nächsten Hauptausschuss erarbeiten.

 

Frau Liebscher (FB 1) betont, dass die Zahlen im Controllingbericht den IST-Zahlen entsprechen, auch die Prognose basiere auf den IST-Zahlungen einschließlich  einmaliger Sonderzahlungen.

 

Herr Gießwein hinterfragt die noch verbleibende Abweichung und möchte wissen, wie dies in Zukunft vermieden werden könne.

 

Frau Liebscher erklärt, ein Großteil der Abweichung beruhe auf der Besoldungserhöhung, dem neu erlassenen Versichertenentlastungsgesetzes sowie auf politischen Beschlüsse zu Stellenmehrungen.

 

Die Ausschussmitglieder erbitten eine detaillierte Darstellung als Anlage zum Protokoll.

 

Herr Gießwein bittet zusätzlich um eine Aufstellung, wie viel Prozent der Stellen im Haushaltsjahr 2019 besetzt seien und zu welchem Zeitpunkt diese besetzt seien.

 

Danach stellt Herr Kirschner Kenntnisnahme der Sitzungsvorlage fest.