Aufgrund des Zusammenhangs werden die Tagesordnungspunkte 6 – 9 zusammen erörtert.

Frau Grollmann erläutert die Vorlagen.  Zur Beratung liegen nun umfassende Informationen vor. Nach dem SEP in der aktuellen Form wird keine weitere Schule benötigt. Frau Passehl berichtet, dass Herr Wagener am 23.01.2019 eine e-mail an die Verwaltung geschickt hat. Die Grundschule Engelbertstraße favorisiert, den Standort Engelbertstraße beizubehalten und tritt von der Nutzung des ehemaligen Hauptschulgebäudes zurück. Herr Wagener erläutert sein Schreiben vom 23.01.2019. Sie waren zuerst begeistert über den Standort Gustav-Heinemann-Schule, aber aufgrund des Zustandes des Gebäudes haben sie von einer möglichen Nutzung Abstand genommen. Herr Schweinsberg erklärt, dass bei einer möglichen Nutzung, das Gebäude saniert wird, wenn der Auftrag dazu von der Politik gegeben wird.
Frau Passehl berichtet, dass der Standort Gustav-Heinemann- Schule für die Gesamtschule des Ennepe-Ruhr-Kreises nicht in Frage kommt.
Die Fraktion SWG/BfS sehen die Erkenntnisse im SEP für die SEK I anders. Es besteht durch die Klassengrößen auf jeden Fall Raumbedarf. Ob das Gebäude der Gustav-Heinemann-Schule dafür genutzt werden soll, ist noch zu überlegen. Der Raumbedarf könnte durch Ausbau der Realschule und Gymnasium reguliert werden, ein Neubau ist nicht erforderlich
Die SPD-Fraktion sieht ebenfalls zusätzlichen Raumbedarf in der SEK I. Durch die Abschaffung der Hauptschulen füllen sich in den weiterführenden Schulen die Klassen 7 durch die abgeschulten Kinder. Formal könnten die Kinder untergebracht werden, aber die sozialen Aspekte werden außer Acht gelassen.
Die CDU-Fraktion  sieht keine Lösung darin, eine funktionierende Schule aufzulösen, um eine andere Schule zu etablieren. Sollte die Grundschule Engelbertstraße in die Gustav-Heinemann-Schule umziehen wollen, würden sie dies unterstützen. 
Bündnis90/Die GRÜNEN sehen ein weiteres pädagogisches Angebot als notwendig an.

Nach eingehender Diskussion spricht der Schulausschuss folgende Empfehlung aus:

a) Die Grundschule Engelbertstraße verbleibt an ihrem Standort

b) Das Gebäude Holthausstraße 15 ist keine Perspektive für einen schulischen Standort

c) Die Möglichkeiten von weiteren pädagogischen Angeboten im SEK I –Bereich – aber nicht gebunden an die Holthausstraße 15 – sollen geprüft werden. Der Bestand der Realschule und des Gymnasiums werden hierbei nicht gefährdet.

 

Die Vorlagen 218/19 und 219/19 werden nicht weiter an die nachfolgenden Gremien gegeben, da es sich nicht um Anträge sondern nur um Anfragen handelt.


 

                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

dafür

 

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen: