Aufgrund des Zusammenhangs werden die Tagesordnungspunkte 6 ? 9 zusammen er?rtert.

Frau Grollmann erl?utert die Vorlagen.? Zur Beratung liegen nun umfassende Informationen vor. Nach dem SEP in der aktuellen Form wird keine weitere Schule ben?tigt. Frau Passehl berichtet, dass Herr Wagener am 23.01.2019 eine e-mail an die Verwaltung geschickt hat. Die Grundschule Engelbertstra?e favorisiert, den Standort Engelbertstra?e beizubehalten und tritt von der Nutzung des ehemaligen Hauptschulgeb?udes zur?ck. Herr Wagener erl?utert sein Schreiben vom 23.01.2019. Sie waren zuerst begeistert ?ber den Standort Gustav-Heinemann-Schule, aber aufgrund des Zustandes des Geb?udes haben sie von einer m?glichen Nutzung Abstand genommen. Herr Schweinsberg erkl?rt, dass bei einer m?glichen Nutzung, das Geb?ude saniert wird, wenn der Auftrag dazu von der Politik gegeben wird.
Frau Passehl berichtet, dass der Standort Gustav-Heinemann- Schule f?r die Gesamtschule des Ennepe-Ruhr-Kreises nicht in Frage kommt.
Die Fraktion SWG/BfS sehen die Erkenntnisse im SEP f?r die SEK I anders. Es besteht durch die Klassengr??en auf jeden Fall Raumbedarf. Ob das Geb?ude der Gustav-Heinemann-Schule daf?r genutzt werden soll, ist noch zu ?berlegen. Der Raumbedarf k?nnte durch Ausbau der Realschule und Gymnasium reguliert werden, ein Neubau ist nicht erforderlich
Die SPD-Fraktion sieht ebenfalls zus?tzlichen Raumbedarf in der SEK I. Durch die Abschaffung der Hauptschulen f?llen sich in den weiterf?hrenden Schulen die Klassen 7 durch die abgeschulten Kinder. Formal k?nnten die Kinder untergebracht werden, aber die sozialen Aspekte werden au?er Acht gelassen.
Die CDU-Fraktion? sieht keine L?sung darin, eine funktionierende Schule aufzul?sen, um eine andere Schule zu etablieren. Sollte die Grundschule Engelbertstra?e in die Gustav-Heinemann-Schule umziehen wollen, w?rden sie dies unterst?tzen.?
B?ndnis90/Die GR?NEN sehen ein weiteres p?dagogisches Angebot als notwendig an.

Nach eingehender Diskussion spricht der Schulausschuss folgende Empfehlung aus:

a) Die Grundschule Engelbertstra?e verbleibt an ihrem Standort

b) Das Geb?ude Holthausstra?e 15 ist keine Perspektive f?r einen schulischen Standort

c) Die M?glichkeiten von weiteren p?dagogischen Angeboten im SEK I ?Bereich ? aber nicht gebunden an die Holthausstra?e 15 ? sollen gepr?ft werden. Der Bestand der Realschule und des Gymnasiums werden hierbei nicht gef?hrdet.

Die Vorlagen 218/19 und 219/19 werden nicht weiter an die nachfolgenden Gremien gegeben, da es sich nicht um Antr?ge sondern nur um Anfragen handelt.


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Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

daf?r

dagegen:

Enthaltungen: