Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 32, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
Ein Betrag in Höhe von 1.236.250 Euro wird an die Stadt Schwelm ausgeschüttet, neben der Zuführung der Erhöhung des Unterschiedsbetrages gem. § 253 HGB (83.466 Euro) wird ein Betrag in Höhe von 475.378,83 Euro der Gewinnrücklage zugeführt.

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschluss für den Rat (zu b):

 

Der Rat der Stadt Schwelm macht von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch.

 


 

                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

32

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen:

1