b) Ausübung des Weisungsrechtes gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Sachverhalt:
Der Verwaltungsrat hat bereits über Vorlage 090/2018
entschieden. Diese Vorlage ändert lediglich die Beschlussfassung über die
Ergebnisverwendung. Für den Rat ersetzt Vorlage 090/2018/1 Vorlage 090/2018.
.
Die Reduzierung der Ausschüttung in 2018 erfolgt vor dem Hintergrund, dass eine Ausschüttung in Höhe des Planansatzes mit Blick auf die finanzielle Entwicklung 2018 der Stadt als ausreichend erachtet wird.
Der der Rücklage zugeführte Anteil steht für eine Ausschüttung zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung, um dann mögliche finanzielle Engpässe abzumildern.
Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung über die
Ergebnisverwendung
Ein Betrag in Höhe von 1.236.250 Euro wird an die Stadt Schwelm ausgeschüttet,
neben der Zuführung der Erhöhung des Unterschiedsbetrages gem. § 253 HGB
(83.466 Euro) wird ein Betrag in Höhe von 475.378,83 Euro der Gewinnrücklage
zugeführt.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.
Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):
Der Rat der Stadt Schwelm macht von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch.
Der Vorstand
gezeichnet
Markus Flocke