Sitzung: 27.09.2018 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 26, Enthaltungen: 7
Vorlage: 115/2018
Herr Weidenfeld führt zum Thema Gewerbeansiedlung auf dem Gelände
„Zassenhaus“ aus, dass das Einzelhandelskonzept für ihn inkonsistent sei.
Seiner Meinung nach gebe es unterschiedliche Sichtweisen, inwieweit ein
Einzelhandelsgewerbe mit Vollsortiment Kaufkraft aus dem umliegenden
Einzelhandel abziehen würde. Da die Integration eines Einzelhandels mit
Vollsortiment die favorisierte Lösung des Betreibers des Schwelm-Centers sei,
werde er sich bei der Abstimmung enthalten.
Herr Kranz zeigt sich erfreut darüber, dass Herr Weidenfeld sich dem
Standpunkt seiner Fraktion angeschlossen habe und auch er werde sich enthalten.
Herr Weidenfeld präzisiert, dass seine Enthaltung darin begründet sei, dass ein Einzelhandel mit Vollsortiment an diesem Standpunkt angesiedelt werden solle. Eine Änderung des Bebauungsplanes sehe er nicht.
Beschluss:
Beschlussempfehlung
des AUS und Hauptausschusses an den Rat:
1.
Gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.
3634) wird die Aufstellung der 29. Flächennutzungsplan-Änderung (Bereich
Zassenhaus-Gelände) beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB, sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen..
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
26 |
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dagegen: |
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Enthaltungen: |
7 |