1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB
2. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
Sachverhalt:
Plananlass und Zielsetzung
Wie in der Vorlage
071/2018 (Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 106 „Zassenhaus-Gelände)
bereits beschrieben, hat
der Rat der Stadt Schwelm im März 2018 die Fortschreibung des
Einzelhandelskonzepts beschlossen.
Die im Rahmen des Konzepts erarbeitete Analyse hat u. a. aufgezeigt, dass der
Großteil der vorhandenen Lebensmittelmärkte auf Schwelmer Stadtgebiet über eine
nicht (mehr) zukunftsfähige Größe verfügt und sich am jeweiligen Standort nicht
neu aufstellen kann. Um die bisherig flächendeckendvorhandene Nahversorgung
nachhaltig zu sichern, wird daher das „Zassenhaus-Gelände“ als ergänzender
Nahversorgungsstandort vorgeschlagen, auf dem die Ansiedlung / Neuaufstellung
von bis zu zwei Discountern möglich sein soll.
Lage im Stadtgebiet
Der Geltungsbereich (Anlage 1)
der 29. FNP-Änderung (Bereich Zassenhaus-Gelände) liegt nordwestlich der
Innenstadt. Die Fläche grenzt im Süden an die Viktoriastraße, im Westen an die
Carl-vom-Hagen-Straße und im Osten an die Schützenstraße bzw. an die
Döinghauser Straße. Nördlich an den Änderungsbereich angrenzend befindet sich
eine gewerbliche Nutzung.
Derzeitige
Darstellung im FNP
Im Flächennutzungsplan wird der
westliche Teil der Fläche als gewerbliche Baufläche und der östliche Teil als
gemischte Baufläche dargestellt (Anlage 2).
Da die beabsichtigte Ansiedlung
von bis zu zwei Discountern im Bebauungsplan als Sondergebiet festgesetzt
werden soll und diese Entwicklung gem. § 8 Abs. 2 BauGB nicht mit dem FNP
einhergeht, ist die 29. Änderung des FNP
erforderlich. Die vorgenannten Flächen sind in Sondergebietsflächen zu ändern
(Anlage 3).
Die erforderliche
landesplanerische Abstimmung gem. § 34 Abs. 1 Landesplanungs- gesetz (LPlG)
wurde bereits mit Schreiben vom 17.07.2018 von der Verwaltung eingeleitet
(Anlage 4).
Beschlussvorschlag:
Beschlussempfehlung
des AUS und Hauptausschusses an den Rat:
1.
Gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.
3634) wird die Aufstellung der 29. Flächennutzungsplan-Änderung (Bereich
Zassenhaus-Gelände) beschlossen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB, sowie die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1)
BauGB durchzuführen.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |