Herr Lenz begrüßt die Ausweitung der Ausbildungsstellen und merkt an, dass man darauf achten solle, kein Ausbildungszentrum für die umliegenden Kommunen zu werden. Vielmehr müssen Mittel und Wege gefunden werden, das ausgebildete Personal frühzeitig und langfristig an die Verwaltung zu binden.

 

Frau Grollmann bestätigt diese Aussage in vollem Umfange.

 

Herr Schwunk erkundigt sich, welche konkreten Anstrengung die Verwaltung unternehme, geeignetes Personal zu finden. Weiter hinterfragt er, welcher Anteil der Personalkosten mit gesetzlichen Aufgaben bzw. mit Aufgaben der Verwaltung verbunden sei.

 

Herr Schweinsberg beantwortet die Frage dahingehend, dass der Fachbereich 1 in der Erläuterung des nächsten Controllingberichtes hierzu Stellung nehmen werde.

 

Frau Riemann verweist auf die ausführliche Präsentation im letzten Hauptausschuss und den darin dargestellten Maßnahmen zur Stellenbesetzung im Bereich der Kindertagesstätten und Techniker/innen. Weiter verweist sie auf die ebenfalls dargestellte breite Veröffentlichung der Stellenanzeigen in Fachzeitschriften, Fachforen und hinsichtlich der Ausbildung auf die Beteiligung an Ausbildungsmessen.

 

Ergänzend weist Frau Heringhaus auf die Anlagen zum Personalwirtschaftskonzept und der konkreten Aufschlüsselung und Darstellung hin.

 

Herr Rüttershoff merkt an, dass die Rechnungsergebnisse des Personalkostenblockes B1 immer unter dem Ansatz liegen würden.

 

Frau Riemann erläutert, dass eine Prüfung der Veränderung der Ansätze stattgefunden habe, man sich aber weiterhin auf die finanzmathematischen Berechnungen des Gutachters verlasse, da die Berechnungsmethodik zum einen sehr kompliziert und  zum anderen auch konkret vorgeschrieben sei. Daher benutze die Verwaltung weiterhin die Ergebnisse des finanzmathematischen Gutachtens und bringe diese zum jeweiligen Ansatz.

 

Die Nachfrage, ob der im Haushalt 2019 abgebildete Ansatz die gutachterliche Berechnung sei, bejaht Frau Heringhaus.


 

 


Kenntnisnahme