Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1

Herr Beckmann gibt zu bedenken, dass Gewerbeflächen in Schwelm knapp seien. Daher müsse sich um den Bestand gekümmert werden. Er bittet, dass sich die Politik ansehe, wie in Schwelm weiter mit Flächen – so auch den Gewerbeflächen – verfahren werde.

 

Herr Schweinsberg verweist auf eine Präsentation im letzten AUS. Diese Entwicklung von Flächen werde für den zukünftigen Wirtschaftsförderer ein elementares Thema sein.

 


Beschluss:

 

Beschlussempfehlung des Hauptausschusses an den Rat

 

  1. Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106 „Zassenhaus-Gelände“ beschlossen. Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm, Flur 13, Flurstücke 542 tlw., 558, 559, 560, 572, 573, 574, 575, 743 tlw., 744 tlw. und 745tlw.. Den genauen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7 BauGB).

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.

 

 

 


 

                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

15

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen: