Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 14

Nach einzelnen Nachfragen stimmt der AUS ?ber den vorgelegten Antrag ab.


Beschluss:

?

Die nachstehend aufgef?hrten Stra?en, Wege und Pl?tze erhalten durch Widmung gem?? ? 6 des Stra?en- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zurzeit geltenden Fassung die Eigenschaft von ?ffentlichen Stra?en als Gemeindestra?en (gem?? ? 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW) in der Stra?enbaulast der Stadt Schwelm (? 47 StrWG NRW), bei denen die Belange der Erschlie?ung der anliegenden Grundst?cke ?berwiegen (gem?? ? 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW):

 

a.       Astrid-Lindgren-Weg (Verkehrsberuhigter Bereich) einschlie?lich der Platzfl?che im n?rdlichen Bereich. Der Fu?- und Radweg in ?stl. Richtung zur Ausgleichsfl?che ?Streuobstwiese? wird beschr?nkt auf den Fu?g?nger- und Radfahrerverkehr.

b.      Michael-Ende-Weg (Verkehrsberuhigter Bereich) ausschlie?lich der ?ffentlichen Parkplatzfl?che. Der Fu?- und Radweg in ?stl. Richtung zur Ausgleichsfl?che ?Streuobstwiese? wird beschr?nkt auf den Fu?g?nger- und Radfahrerverkehr.

c.       Wilhelm-Busch-Weg (Verkehrsberuhigter Bereich)

d.      Otfried-Preu?ler-Weg (Verkehrsberuhigter Bereich). Der Fu?- und Radweg in ?stl. Richtung zur Ausgleichsfl?che ?Streuobstwiese? wird beschr?nkt auf den Fu?g?nger- und Radfahrerverkehr.

e.       Erich-K?stner-Weg (Verkehrsberuhigter Bereich). Der Fu?- und Radweg in n?rdl. Richtung zur Ausgleichsfl?che ?Streuobstwiese? wird beschr?nkt auf den Fu?g?nger- und Radfahrerverkehr. Der Fu?- und Radweg bis Winterberger Stra?e wird beschr?nkt auf den Fu?g?nger- und Radfahrerverkehr sowie auf die Benutzung als Notzufahrt in das Baugebiet f?r Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr.

f.       Der Abzweig von der L 706 zur Dreifeldsporthalle, soweit er sich auf Schwelmer Stadtgebiet befindet (Anliegerstra?e).

Der Parkplatz am Michael-Ende-Weg erh?lt durch Widmung gem?? ? 6 des Stra?en- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung die Eigenschaft einer ?ffentlichen Stra?e als Gemeindestra?e (? 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW) in der Stra?enbaulast der Stadt Schwelm (? 47 StrWG NRW) und weiterer Einordnung in die Stra?enuntergruppe ?sonstige Stra?en? (? 3 Abs. 4 Nr. 3 StrWG NRW) bei der die Belange des ruhenden Verkehrs ?berwiegen.

Die genaue Abgrenzung und Darstellung der zu widmenden Verkehrsfl?chen ergeben sich aus den der Verwaltungsvorlage Nr. 045/2018 beigef?gten Lagepl?nen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X