Sitzung: 10.04.2018 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 045/2018
Nach einzelnen Nachfragen stimmt der AUS ?ber den vorgelegten Antrag ab.
Beschluss:
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Die nachstehend aufgef?hrten Stra?en, Wege und Pl?tze erhalten durch Widmung gem?? ? 6 des Stra?en- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zurzeit geltenden Fassung die Eigenschaft von ?ffentlichen Stra?en als Gemeindestra?en (gem?? ? 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW) in der Stra?enbaulast der Stadt Schwelm (? 47 StrWG NRW), bei denen die Belange der Erschlie?ung der anliegenden Grundst?cke ?berwiegen (gem?? ? 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW):
a. Astrid-Lindgren-Weg (Verkehrsberuhigter Bereich) einschlie?lich der Platzfl?che im n?rdlichen Bereich. Der Fu?- und Radweg in ?stl. Richtung zur Ausgleichsfl?che ?Streuobstwiese? wird beschr?nkt auf den Fu?g?nger- und Radfahrerverkehr.
b. Michael-Ende-Weg (Verkehrsberuhigter Bereich) ausschlie?lich der ?ffentlichen Parkplatzfl?che. Der Fu?- und Radweg in ?stl. Richtung zur Ausgleichsfl?che ?Streuobstwiese? wird beschr?nkt auf den Fu?g?nger- und Radfahrerverkehr.
c. Wilhelm-Busch-Weg (Verkehrsberuhigter Bereich)
d. Otfried-Preu?ler-Weg (Verkehrsberuhigter Bereich). Der Fu?- und Radweg in ?stl. Richtung zur Ausgleichsfl?che ?Streuobstwiese? wird beschr?nkt auf den Fu?g?nger- und Radfahrerverkehr.
e. Erich-K?stner-Weg (Verkehrsberuhigter Bereich). Der Fu?- und Radweg in n?rdl. Richtung zur Ausgleichsfl?che ?Streuobstwiese? wird beschr?nkt auf den Fu?g?nger- und Radfahrerverkehr. Der Fu?- und Radweg bis Winterberger Stra?e wird beschr?nkt auf den Fu?g?nger- und Radfahrerverkehr sowie auf die Benutzung als Notzufahrt in das Baugebiet f?r Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr.
f. Der Abzweig von der L 706 zur Dreifeldsporthalle, soweit er sich auf Schwelmer Stadtgebiet befindet (Anliegerstra?e).
Der Parkplatz am Michael-Ende-Weg erh?lt durch Widmung gem?? ? 6 des Stra?en- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung die Eigenschaft einer ?ffentlichen Stra?e als Gemeindestra?e (? 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW) in der Stra?enbaulast der Stadt Schwelm (? 47 StrWG NRW) und weiterer Einordnung in die Stra?enuntergruppe ?sonstige Stra?en? (? 3 Abs. 4 Nr. 3 StrWG NRW) bei der die Belange des ruhenden Verkehrs ?berwiegen.
Die genaue Abgrenzung und Darstellung der zu widmenden Verkehrsfl?chen ergeben sich aus den der Verwaltungsvorlage Nr. 045/2018 beigef?gten Lagepl?nen.
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Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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