Herr Feldmann erkundigt sich nach dem von ihm im AUS beantragten Zusatz.

Herrn Guthier ist bewusst, dass er die Zusicherung der Verwaltung haben wolle, dass diese auf keinen Fall beabsichtige, den Sportplatz zu überplanen und dass dies im Protokoll zur Sitzung festgehalten worden sei.


Beschluss:

 

  1. Das von der Verwaltung vorgeschlagene Darlegungskonzept zum Bebauungsplan Nr. 105 „Gewerbegebiet Milsper Str.“ wird angenommen.
    Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Darlegungskonzept die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) durchzuführen.
    Das Darlegungskonzept ist für die Dauer von 2 Wochen im Verwaltungsgebäude II, Moltkestraße 24, Fachbereich 6 Planen und Bauen, 1. Etage, öffentlich auszulegen.      
    Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Darlegungskonzeptes zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit die frühzeitige Beteiligung der Behörden u. der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) durchzuführen.

 

 

 


 

                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

Frau Sartor war während der Abstimmung nicht anwesend.