Beschluss:

1.       Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Beteiligung der ?ffentlichkeit gem. ? 3 Abs. 2 BauGB keine Anregungen bei der Verwaltung eingegangen sind.?????????????

2.       Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Beteiligung der Beh?rden und sonstigen Tr?ger ?ffentlicher Belange gem. ? 4 Abs. 2 BauGB keine abw?gungsrelevanten Anregungen bei der Verwaltung eingegangen sind (Anlage 1, Abw?gungstabelle gem. ? 4 Abs. 2 BauGB)

3.       Gem. ? 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie der ?? 7 und 41 der Gemeindeordnung f?r das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) zuletzt ge?ndert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW S. 1162) wird die 5. ?nderung des Bebauungsplanes Nr. 73 ?Neues Wohngebiet Brunnen? der Stadt Schwelm (Anlage 2) einschlie?lich der dazugeh?rigen Begr?ndung????????????? (Anlage 3) und des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (?? 44 und 45 des Bundesnaturschutzgesetzes) (Anlage 4) als Satzung beschlossen.?
Aufgrund des angewandten beschleunigten Verfahrens gem. ? 13 a BauGB wurde von der Umweltpr?fung gem. ? 2 (4) BauGB, vom Umweltbericht gem. ? 21 BauGB, der Angabe gem. ? 3 (2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erkl?rung gem. ? 10 (4) BauGB abgesehen; ? 4c BauGB fand keine Anwendung.????
Das Plangebiet beinhaltet die Flurst?cke der Gemarkung Schwelm, Flur 6, Flurst?cke 154 tlw., 172-175, 177, 178, 185, 197-200, 202, 203 tlw., 204 tlw., 205, 206 tlw.. Den genauen Geltungsbereich setzt die 5. ?nderung des Bebauungsplanes Nr. 73 ?Neues Wohngebiet Brunnen? fest (? 9 Abs. 7 BauGB, Anlage 2).

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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