Beschluss:

 

1.       Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB keine Anregungen bei der Verwaltung eingegangen sind.             

2.       Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB keine abwägungsrelevanten Anregungen bei der Verwaltung eingegangen sind (Anlage 1, Abwägungstabelle gem. § 4 Abs. 2 BauGB)

 

3.       Gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW S. 1162) wird die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Neues Wohngebiet Brunnen“ der Stadt Schwelm (Anlage 2) einschließlich der dazugehörigen Begründung              (Anlage 3) und des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (§§ 44 und 45 des Bundesnaturschutzgesetzes) (Anlage 4) als Satzung beschlossen. 
Aufgrund des angewandten beschleunigten Verfahrens gem. § 13 a BauGB wurde von der Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB, vom Umweltbericht gem. § 21 BauGB, der Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 (4) BauGB abgesehen; § 4c BauGB fand keine Anwendung.    
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm, Flur 6, Flurstücke 154 tlw., 172-175, 177, 178, 185, 197-200, 202, 203 tlw., 204 tlw., 205, 206 tlw.. Den genauen Geltungsbereich setzt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Neues Wohngebiet Brunnen“ fest (§ 9 Abs. 7 BauGB, Anlage 2).

               

 

 


 

                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x