Sitzung: 08.03.2018 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 18
Vorlage: 009/2018/1
Beschluss:
1.
Es wird
zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §
3 Abs. 2 BauGB keine Anregungen bei der Verwaltung eingegangen sind.
2.
Es wird
zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB keine
abwägungsrelevanten Anregungen bei der Verwaltung eingegangen sind (Anlage 1,
Abwägungstabelle gem. § 4 Abs. 2 BauGB)
3.
Gem. §
10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom
3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666)
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW S. 1162)
wird die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Neues Wohngebiet Brunnen“ der
Stadt Schwelm (Anlage 2) einschließlich der dazugehörigen Begründung (Anlage 3) und des
artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (§§ 44 und 45 des
Bundesnaturschutzgesetzes) (Anlage 4) als Satzung beschlossen.
Aufgrund des angewandten beschleunigten Verfahrens gem. § 13 a BauGB wurde von
der Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB, vom Umweltbericht gem. § 21 BauGB, der
Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10
(4) BauGB abgesehen; § 4c BauGB fand keine Anwendung.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm, Flur 6,
Flurstücke 154 tlw., 172-175, 177, 178, 185, 197-200, 202, 203 tlw., 204 tlw.,
205, 206 tlw.. Den genauen Geltungsbereich setzt die 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 73 „Neues Wohngebiet Brunnen“ fest (§ 9 Abs. 7 BauGB,
Anlage 2).
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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