Herr Kranz erklärt, dass die Aktivierung des Zassenhausgeländes als Gewerbefläche für ihn im Widerspruch zu der Aktivierung kleinflächiger Gewerbeflächen stehe. Weiter gibt er zu Protokoll, dass die Zustimmung seiner Fraktion zum Einzelhandelskonzept nicht automatisch die zukünftige Zustimmung zu jeder B-Plan Änderung des „Zassenhausgeländes“ bedeute.

 

Herr Flüshöh stellt heraus, dass im Gegensatz zu den übrigen Flächen sich das Zassenhausgelände in privater Hand befinde und eine Entwicklung einzelner gewerblicher Standorte zwingend notwendig sei.

Er begrüße, dass hier zum einen eine rechtlich tragbare Lösung gefunden worden sei, die auf der anderen Seite aber auch die Innenstadt schütze.

Aus diesem Grund trage seine Fraktion das Einzelhandelskonzept aus Überzeugung mit.

 

Herr Feldmann appelliert an den Stadtrat in Bezug auf das Zassenhausgelände längerfristig zu denken und eher eine Verpachtung als einen Verkauf in Erwägung zu ziehen um auch für die Zukunft eine Planungssicherheit erzielen zu können.

 

Herr Schwunk stellt heraus, dass mit diesem Einzelhandelskonzept eine Rechtssicherheit für die Einzelhändler erzielt werde, die für seine Fraktion ausschlaggebend sei und damit auf Zustimmung stoße.

 

Herr Philipp weist darauf hin, dass unter den vielen Vorbesitzern die Ansiedlung von Gewerbe auf dem Zassenhausgelände immer wieder gescheitert sei.

 

Herr Weidenfeld stellt heraus, dass für ihn die Kundenbindung den Kern seiner Position zum Einzelhandelskonzept darstelle.

 

 

 


Beschluss:

 

1.    Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit vorgetragenen Anregungen werden, wie in der beigefügten „Auswertung der Anregungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung“ (Anlage 2) vorgeschlagen, abgewogen.

 

2.    Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen werden, wie in der beigefügten „Auswertung der Anregungen im Rahmen der Behördenbeteiligung“ (Anlage 3) vorgeschlagen, abgewogen.

 

  1. Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Schwelm wird in der Fassung vom Januar 2018 als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

 

 

 


 

                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

Herr Feldmann war während der Abstimmung nicht anwesend.