Herr Kranz erkl?rt, dass die Aktivierung des Zassenhausgel?ndes als Gewerbefl?che f?r ihn im Widerspruch zu der Aktivierung kleinfl?chiger Gewerbefl?chen stehe. Weiter gibt er zu Protokoll, dass die Zustimmung seiner Fraktion zum Einzelhandelskonzept nicht automatisch die zuk?nftige Zustimmung zu jeder B-Plan ?nderung des ?Zassenhausgel?ndes? bedeute.

Herr Fl?sh?h stellt heraus, dass im Gegensatz zu den ?brigen Fl?chen sich das Zassenhausgel?nde in privater Hand befinde und eine Entwicklung einzelner gewerblicher Standorte zwingend notwendig sei.

Er begr??e, dass hier zum einen eine rechtlich tragbare L?sung gefunden worden sei, die auf der anderen Seite aber auch die Innenstadt sch?tze.

Aus diesem Grund trage seine Fraktion das Einzelhandelskonzept aus ?berzeugung mit.

Herr Feldmann appelliert an den Stadtrat in Bezug auf das Zassenhausgel?nde l?ngerfristig zu denken und eher eine Verpachtung als einen Verkauf in Erw?gung zu ziehen um auch f?r die Zukunft eine Planungssicherheit erzielen zu k?nnen.

Herr Schwunk stellt heraus, dass mit diesem Einzelhandelskonzept eine Rechtssicherheit f?r die Einzelh?ndler erzielt werde, die f?r seine Fraktion ausschlaggebend sei und damit auf Zustimmung sto?e.

Herr Philipp weist darauf hin, dass unter den vielen Vorbesitzern die Ansiedlung von Gewerbe auf dem Zassenhausgel?nde immer wieder gescheitert sei.

Herr Weidenfeld stellt heraus, dass f?r ihn die Kundenbindung den Kern seiner Position zum Einzelhandelskonzept darstelle.

 


Beschluss:

?

1.    Die im Rahmen der Beteiligung der ?ffentlichkeit vorgetragenen Anregungen werden, wie in der beigef?gten ?Auswertung der Anregungen im Rahmen der ?ffentlichkeitsbeteiligung? (Anlage 2) vorgeschlagen, abgewogen.

2.    Die im Rahmen der Beteiligung der Beh?rden und sonstiger Tr?ger ?ffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen werden, wie in der beigef?gten ?Auswertung der Anregungen im Rahmen der Beh?rdenbeteiligung? (Anlage 3) vorgeschlagen, abgewogen.

  1. Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Schwelm wird in der Fassung vom Januar 2018 als st?dtebauliches Entwicklungskonzept gem. ? 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.


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Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

Herr Feldmann war w?hrend der Abstimmung nicht anwesend.