Sitzung: 22.03.2018 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 36
Vorlage: 015/2018
Die Verwaltung erklärt, dass eine Überplanung des Sportplatzes nicht
Gegenstand des Aufstellungsbeschlusses bzw. der vorliegenden Vorlage sei.
Abstimmungsergebnis AUS: |
einstimmig |
Beschluss:
1.
Das von der Verwaltung vorgeschlagene Darlegungskonzept zum Bebauungsplan Nr. 105 „Gewerbegebiet Milsper Str.“ wird angenommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Darlegungskonzept die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) durchzuführen.
Das Darlegungskonzept ist für die Dauer von 2 Wochen im Verwaltungsgebäude II, Moltkestraße 24, Fachbereich 6 Planen und Bauen, 1. Etage, öffentlich auszulegen.
Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt,
auf Grundlage des Darlegungskonzeptes zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit die frühzeitige Beteiligung der Behörden u. der sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |