Herr Schweinsberg und Herr Menke berichten von den in der örtlichen Presse schon veröffentlichten Plänen eines Schwelmer Betriebes, als Investor einer KiTa tätig zu werden und gleichzeitig dort die Option der Belegung von Plätzen durch Mitarbeiterkinder vorzuhalten. Die Kosten für diese Plätze werden dann nicht durch die Stadt, sondern durch den Betrieb getragen.

Herr Menke stellt dar, dass durch verschiedene Bedingungen, die in der Vorlage genannt werden, von einem weiteren Bedarf an Betreuungsplätzen für das KiTa-Jahr 2018 auszugehen ist, der sich schon jetzt abzeichnet. Die Planung der Verwaltung für das so genannte Investorenmodell sieht eine viergruppige Einrichtung vor. Er berichtet weiter, dass die Einführung eines KiTa-Ausweises oder einer elektronischen Lösung für die Verbesserung der Voranmeldemodalitäten zurzeit bei der Verwaltung auf dem Prüfstand steht.

Die Belegung von Plätzen durch Kinder von Betriebsangehörigen wird noch einmal genauer durch Herrn Menke erläutert. 


A)     Zum Kindergartenjahr 2018/19 soll eine weitere viergruppige Kindertageseinrichtung als Investorenmodell geplant werden.

B)      Bis zu 100% einer Gruppenstärke nach KiBiz-Anteilen soll durch Betriebskinder belegt werden können.

C)      Es soll mit dem Betrieb des Kindergartens ein Schwelmer Träger beauftragt werden.

 

 


 

                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0