Herr Gießwein erteilt das Wort an den Geschäftsführer der Ombudschaften NRW e.V., Herrn Hemker. Dieser stellt anhand einer Präsentation die Arbeit des Vereins dar, die er so auch der Stadt Schwelm anbietet. Es ist möglich für eine Jahresgebühr von 720 Euro die Dienste zeitbefristet in Anspruch zu nehmen. Während dieser Zeit kann beispielsweise eine eigene Ombudschaft in Kooperation mit anderen kreisangehörigen Städten koordiniert werden. Voraussetzung ist der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Jugendamt.


Der Ausschuss beschließt die Installation der freiwilligen Leistung „Ombudschaften“, sofern die Kosten durch Einsparung anderer freiwilliger Maßnahmen (Auflage der Bezirksregierung) gedeckt werden.

 


 

                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0