Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

1.         Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB keine Anregungen eingegangen sind.

 

2.         Die 5. Änderung Bebauungsplan Nr. 23 „Fillkuhle“ wird gem. § 10 BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414)in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung des Landes (GO NW) in der zur Zeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Die Entwurfsbegründung wird gem. § 9 Abs. 8 BauGB als Entscheidungsbegründung übernommen.

Das Plangebiet beinhaltet das Flurstück (Stand 24.07.2006) Gemarkung  Schwelm Flur 13, Flst. 834.

Die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB ist den Planunterlagen zur Einsichtnahme gemäß § 10 Abs. 3 BauGB beizufügen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X