Sitzung: 27.08.2015 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 4, Enthaltungen: 3
Vorlage: 145/2015
Herr Feldmann erläutert, dass die Fraktion
DIE LINKE. der Vorlage nicht zustimmen werde. Sie sei der Auffassung, dass
Gelder aus dem Verkauf öffentlicher Liegenschaften auch wieder in öffentliche
Werte reinvestiert werden sollten.
Beschluss:
- Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung
mit § 13a BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit
gültigen Fassung wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101 „Markgrafenstraße/Kaiserstraße“
im beschleunigten Verfahren beschlossen. Von der Umweltprüfung gem. § 2
(5) BauGB, vom Umweltbericht gem. § 21 BauGB, der Angabe gem. § 3 (2) Satz
2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 (4) BauGB wird
abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm, Flur 20, Flurstücke 311-317, 393, 405, 412, 413, 577. Den genauen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7) BauGB.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des
beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Zu beteiligen sind folgende Behörden:
- AVU Gevelsberg
- AGU Schwelm
- Straßen NRW
- BR Arnsberg Dez 54 (Umweltverwaltung)
- Kreispolizeibehörde EN-Kreis
- Untere Landschaftsbehörde EN-Kreis (Wasser-,
Abfall- und Landschaftsbehörde)
- Geologischer Dienst NRW
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
25 |
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dagegen: |
4 |
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Enthaltungen: |
3 |
Herr Flüshöh war bei der Abstimmung nicht anwesend.