Sitzung: 16.04.2015 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - getrennte Beschlussfassung (siehe Niederschrift)
Vorlage: 264/2014/1
Herr
Stobbe bezieht sich auf den Antrag der FDP-Fraktion vom 10.04.2015, über den
heute ebenfalls Beschluss zu fassen sei. Der dort aufgeführte Antragstext weise
Unsicherheiten auf. Aus diesem Grund habe Herr Guthier nachfolgenden Vorschlag
zur Modifizierung erarbeitet, zu dem er die Zustimmung erbitte.
Vor Beschlussfassung über die
Altstadtsatzung werden die betroffenen Anwohner und Eigentümer zu einer BürgerVersammlung
eingeladen, damit diese dort Gelegenheit erhalten, ihre Vorstellungen und
Meinungen zur Altstadtsatzung zu
dem mit Entwurf der Verwaltung Nr. 264/2014/1 vorgelegten Entwurf der
Gestaltungssatzung für den Altstadtbereich vorzubringen. Diese Vorschläge sollen
dann dem AUS in der nächsten Sitzung zur weiteren Beratung vorgelegt werden.“
Nach
kurzer kritischer Erörterung, ob der Wortlaut abgeändert werden solle und
welche Bürgerinnen und Bürger in welcher Form unterrichtet werden erklärt sich
Herr Stark auf Nachfrage mit der vorgeschlagenen Änderung einverstanden.
Bürgermeister
Stobbe stellt das zusammengefasste Diskussionsergebnis nochmals vor. Terminiert
sei die Versammlung für den 05.05.2015 – 17:00 Uhr im Petrus-Gemeindehaus.
Dann
fordert er zur Abstimmung über nachstehenden Beschluss auf:
Beschluss:
Vor Beschlussfassung über die
Altstadtsatzung werden die betroffenen Anwohner und Eigentümer zu einer
Versammlung eingeladen, damit diese dort Gelegenheit erhalten, ihre
Vorstellungen und Meinungen
zu dem mit
Entwurf der Verwaltung Nr. 264/2014/1 vorgelegten Entwurf der
Gestaltungssatzung für den Altstadtbereich vorzubringen. Diese Vorschläge sollen
dann dem AUS in der nächsten Sitzung zur weiteren Beratung vorgelegt werden.“
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
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dafür |
16 |
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dagegen: |
1 |
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Enthaltungen: |
1 |
Nachfolgend ruft Bürgermeister Stobbe die Verwaltungsvorlage
264/2014/1 zur Beratung auf.
Herr Flüshöh bezieht sich auf Ausführungen im AUS, dass die
Frage der Definition der Hauptsichtachse nochmals aufgearbeitet werden sollte
und erkundigt sich, wann die Politik hierzu ein Ergebnis erhalte oder dieses
bereits vorliege.
Herr Guthier erläutert, dass es in
§ 5 Abs. 2 des Entwurfs um die Fassadenfronten gehe, die jeweils den
definierten Straßen („Haupt)Sichtachsen“) zugewandt seien.
Herrn Feldmann erklärt, dass ihm eine Beschlussfassung
schwer falle. Seiner Ansicht nach könne das erarbeitete Konzept lediglich ein
Entwurf sein, der in der Versammlung vorgestellt werde. Dann müsse zunächst das
Ergebnis der Versammlung ausgewertet werden.
Herr Stobbe weist darauf hin, dass heute lediglich zur
inhaltlichen Diskussion aufgefordert sei, nicht zur Beschlussfassung.
Herr Philipp bringt in Erinnerung, dass die Frage nach den
Sichtachsen im AUS gestellt worden sei. Als dann deutlich wurde, dass eine
Bürgerbeteiligung vorgenommen werde, waren der AUS und die Verwaltung der
Meinung, dies zunächst nicht weiter thematisieren zu müssen. Es biete sich an,
auch hier so zu verfahren.
Herr Lenz führt zur Klarstellung an, dass es von ihm eine
Fragestellung gab, dass in bestimmter baulicher Straßenstellung in der Kölner
Straße kein einziges Objekt vier Sichtachsen aufweise und damit einer totalen
Veränderungssperre unterliege.
Er habe Herrn Lethmate vorgeschlagen, dies in die
Gestaltungssatzung und als Anregung für die Bürgerbeteiligung aufzunehmen.
Für Herrn Feldmann ist nicht nachvollziehbar, dass eine
Seite der Fußgängerzone Richtung Osten hinter der Sparkasse nicht in die Gestaltungssatzung
aufgenommen worden sei.
Herr Stobbe verweist auf die hierzu geführte Diskussion im
AUS.