Beschluss: Vorberatung - getrennte Beschlussfassung (siehe Niederschrift)

Herr Stobbe bezieht sich auf den Antrag der FDP-Fraktion vom 10.04.2015, über den heute ebenfalls Beschluss zu fassen sei. Der dort aufgeführte Antragstext weise Unsicherheiten auf. Aus diesem Grund habe Herr Guthier nachfolgenden Vorschlag zur Modifizierung erarbeitet, zu dem er die Zustimmung erbitte.

 

Vor Beschlussfassung über die Altstadtsatzung werden die betroffenen Anwohner und Eigentümer zu einer BürgerVersammlung eingeladen, damit diese dort Gelegenheit erhalten, ihre Vorstellungen und Meinungen zur Altstadtsatzung zu dem mit Entwurf der Verwaltung Nr. 264/2014/1 vorgelegten Entwurf der Gestaltungssatzung für den Altstadtbereich vorzubringen. Diese Vorschläge sollen dann dem AUS in der nächsten Sitzung zur weiteren Beratung vorgelegt werden.“

 

Nach kurzer kritischer Erörterung, ob der Wortlaut abgeändert werden solle und welche Bürgerinnen und Bürger in welcher Form unterrichtet werden erklärt sich Herr Stark auf Nachfrage mit der vorgeschlagenen Änderung einverstanden.

 

Bürgermeister Stobbe stellt das zusammengefasste Diskussionsergebnis nochmals vor. Terminiert sei die Versammlung für den 05.05.2015 – 17:00 Uhr im Petrus-Gemeindehaus.

 

Dann fordert er zur Abstimmung über nachstehenden Beschluss auf:

 

Beschluss:

 

Vor Beschlussfassung über die Altstadtsatzung werden die betroffenen Anwohner und Eigentümer zu einer Versammlung eingeladen, damit diese dort Gelegenheit erhalten, ihre Vorstellungen und Meinungen zu dem mit Entwurf der Verwaltung Nr. 264/2014/1 vorgelegten Entwurf der Gestaltungssatzung für den Altstadtbereich vorzubringen. Diese Vorschläge sollen dann dem AUS in der nächsten Sitzung zur weiteren Beratung vorgelegt werden.“

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

16

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen:

1

 

Nachfolgend ruft Bürgermeister Stobbe die Verwaltungsvorlage 264/2014/1 zur Beratung auf.

 

Herr Flüshöh bezieht sich auf Ausführungen im AUS, dass die Frage der Definition der Hauptsichtachse nochmals aufgearbeitet werden sollte und erkundigt sich, wann die Politik hierzu ein Ergebnis erhalte oder dieses bereits vorliege.

 

Herr Guthier erläutert, dass es in § 5 Abs. 2 des Entwurfs um die Fassadenfronten gehe, die jeweils den definierten Straßen („Haupt)Sichtachsen“) zugewandt seien.

 

Herrn Feldmann erklärt, dass ihm eine Beschlussfassung schwer falle. Seiner Ansicht nach könne das erarbeitete Konzept lediglich ein Entwurf sein, der in der Versammlung vorgestellt werde. Dann müsse zunächst das Ergebnis der Versammlung ausgewertet werden.

 

Herr Stobbe weist darauf hin, dass heute lediglich zur inhaltlichen Diskussion aufgefordert sei, nicht zur Beschlussfassung.

 

Herr Philipp bringt in Erinnerung, dass die Frage nach den Sichtachsen im AUS gestellt worden sei. Als dann deutlich wurde, dass eine Bürgerbeteiligung vorgenommen werde, waren der AUS und die Verwaltung der Meinung, dies zunächst nicht weiter thematisieren zu müssen. Es biete sich an, auch hier so zu verfahren.

 

Herr Lenz führt zur Klarstellung an, dass es von ihm eine Fragestellung gab, dass in bestimmter baulicher Straßenstellung in der Kölner Straße kein einziges Objekt vier Sichtachsen aufweise und damit einer totalen Veränderungssperre unterliege.

Er habe Herrn Lethmate vorgeschlagen, dies in die Gestaltungssatzung und als Anregung für die Bürgerbeteiligung aufzunehmen.

 

Für Herrn Feldmann ist nicht nachvollziehbar, dass eine Seite der Fußgängerzone Richtung Osten hinter der Sparkasse nicht in die Gestaltungssatzung aufgenommen worden sei.

Herr Stobbe verweist auf die hierzu geführte Diskussion im AUS.