Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 29, Enthaltungen: 7

Frau Burbulla teilt mit, dass die Fraktion DIE BÜRGER den Tagesordnungspunkt, insbesondere die „Hilfen zur Erziehung“, kontrovers diskutiert und die Sinnhaftigkeit des um 141,3 Prozent gestiegenen Bedarfs an Integrationshelfern in Fällen des § 35 KJHG in Frage gestellt habe, da der größte Unterstützungsanteil auf Schüler im sozio-emotionalen Bereich entfalle.

 

Die Mitglieder ihrer Fraktion vertreten die Auffassung, dass für diese Problemstellung  kaum oder gar nicht geschulte Integrationshelfer nicht die Lösung sein können, gleichwohl in dem Wissen, dass diese Hilfe zurzeit die einzige Hoffnung für die Eltern und Lehrer darstelle.

 

Frau Burbulla erklärt, dass sich die Ratsmitglieder der Fraktion DIE BÜRGER daher der Stimme enthalten und für die zukünftige differenzierte und fachlich fundierte Entscheidungskompetenz fachkundig machen werden.

 

Aus ihrer Sicht seien die Kostensteigerungen in dem betroffenen Bereich so gravierend, dass sie sorgfältig geprüft werden sollten.

 

Herr Schwunk verweist auf die bereits im Hauptausschuss stattgefundene Beratung und hätte gerne von Seiten der Verwaltung eine ausführliche Begründung für die Überschreitung und Erläuterungen, warum im Vorfeld nicht präventive Maßnahmen erfolgen.

 

Herr Flüshöh erinnert daran, dass es eine Verständigung darauf gegeben habe, die Thematik im Fachausschuss tiefer zu diskutieren. Es handle sich hier um gesetzliche Ansprüche, die zur Beschlussfassung anstehen, aber es werde sicher eine Fachdebatte geben müssen, wie ordnungsgemäß an die Problematik herangegangen werden könne.

 

Herr Schweinsberg macht darauf aufmerksam, dass für die zurückliegende Zeit nicht mehr reagiert werden könne. Das Kreisgesundheitsamt habe dem Jugendamt die zu Grunde liegenden zwei Fälle zugewiesen.

Aber auch im Rahmen der Etatberatungen wurde bereits darauf hingewiesen, sich zukünftig intensiv mit dieser Problematik auseinandersetzen zu müssen.

 


Beschluss:

 

  1. Bei der Haushaltsstelle 06.03.03.533100 –Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen- wird eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 280.000,- € für das Haushaltsjahr 2014 bewilligt.

  2. Bei der Haushaltsstelle 06.03.03.533200 -Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen- werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 480.000,- € für das Haushaltsjahr 2014 bewilligt.

  3. Bei der Haushaltsstelle 06.03.04.533100 –Eingliederungshilfe ambulant- werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 400.000,- € für das Haushaltsjahr 2014 bewilligt.

  4. Bei der Haushaltsstelle 06.03.08.533900–Sonstige Soziale Leistungen- hier: Unterhaltsvorschuss -  wird eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 45.000,-€ für das Haushaltsjahr 2014 bewilligt.

  5. Bei der Haushaltsstelle 06.01.03.531800–Zuweisungen und Zuschüsse- hier: Kindertagesstätten Freier Träger - wird eine überplanmäßige Aufwendung /Auszahlung in Höhe von 190.000,-€ für das Haushaltsjahr 2014 bewilligt.

 

Die Darstellung der Deckung ergibt sich aus dem Sachverhalt.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

dafür

 

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen:

7