Sitzung: 25.09.2014 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 29, Enthaltungen: 7
Vorlage: 168/2014
Frau
Burbulla teilt mit, dass die Fraktion DIE BÜRGER den Tagesordnungspunkt,
insbesondere die „Hilfen zur Erziehung“, kontrovers diskutiert und die
Sinnhaftigkeit des um 141,3 Prozent gestiegenen Bedarfs an Integrationshelfern
in Fällen des § 35 KJHG in Frage gestellt habe, da der größte
Unterstützungsanteil auf Schüler im sozio-emotionalen Bereich entfalle.
Die
Mitglieder ihrer Fraktion vertreten die Auffassung, dass für diese
Problemstellung kaum oder gar nicht
geschulte Integrationshelfer nicht die Lösung sein können, gleichwohl in dem
Wissen, dass diese Hilfe zurzeit die einzige Hoffnung für die Eltern und Lehrer
darstelle.
Frau
Burbulla erklärt, dass sich die Ratsmitglieder der Fraktion DIE BÜRGER daher
der Stimme enthalten und für die zukünftige differenzierte und fachlich
fundierte Entscheidungskompetenz fachkundig machen werden.
Aus
ihrer Sicht seien die Kostensteigerungen in dem betroffenen Bereich so
gravierend, dass sie sorgfältig geprüft werden sollten.
Herr
Schwunk verweist auf die bereits im Hauptausschuss stattgefundene Beratung und
hätte gerne von Seiten der Verwaltung eine ausführliche Begründung für die
Überschreitung und Erläuterungen, warum im Vorfeld nicht präventive Maßnahmen
erfolgen.
Herr
Flüshöh erinnert daran, dass es eine Verständigung darauf gegeben habe, die
Thematik im Fachausschuss tiefer zu diskutieren. Es handle sich hier um
gesetzliche Ansprüche, die zur Beschlussfassung anstehen, aber es werde sicher
eine Fachdebatte geben müssen, wie ordnungsgemäß an die Problematik herangegangen
werden könne.
Herr
Schweinsberg macht darauf aufmerksam, dass für die zurückliegende Zeit nicht
mehr reagiert werden könne. Das Kreisgesundheitsamt habe dem Jugendamt die zu
Grunde liegenden zwei Fälle zugewiesen.
Aber
auch im Rahmen der Etatberatungen wurde bereits darauf hingewiesen, sich
zukünftig intensiv mit dieser Problematik auseinandersetzen zu müssen.
Beschluss:
- Bei der Haushaltsstelle
06.03.03.533100 –Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von
Einrichtungen- wird eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von
280.000,- € für das Haushaltsjahr 2014 bewilligt.
- Bei der Haushaltsstelle
06.03.03.533200 -Soziale Leistungen an natürliche Personen in
Einrichtungen- werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von
480.000,- € für das Haushaltsjahr 2014 bewilligt.
- Bei der Haushaltsstelle
06.03.04.533100 –Eingliederungshilfe ambulant- werden überplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 400.000,- € für das Haushaltsjahr
2014 bewilligt.
- Bei der Haushaltsstelle
06.03.08.533900–Sonstige Soziale Leistungen- hier: Unterhaltsvorschuss
- wird eine überplanmäßige
Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 45.000,-€ für das Haushaltsjahr 2014
bewilligt.
- Bei der Haushaltsstelle 06.01.03.531800–Zuweisungen und Zuschüsse- hier: Kindertagesstätten Freier Träger - wird eine überplanmäßige Aufwendung /Auszahlung in Höhe von 190.000,-€ für das Haushaltsjahr 2014 bewilligt.
Die Darstellung der Deckung ergibt sich aus dem Sachverhalt.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |
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dafür |
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dagegen: |
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Enthaltungen: |
7 |