Sachverhalt:
Im Bereich des Jugendamtes (Wirtschaftliche Jugendhilfe und Unterhaltsvorschuss) ist in Teilbereichen ein weiterer Anstieg der Kosten zu verzeichnen. Dieser fällt teilweise auch stärker aus, als zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung vorhersehbar. Betroffen sind die Produktbereiche 06.03.03. (Hilfen zur Erziehung), 06.03.04 (Eingliederungshilfe), 06.03.08. (Unterhaltsvorschuss) und 06.01.03. (Kindertagesstätten Freier Träger)
Die Gründe sind sehr unterschiedlich und müssen differenziert betrachtet werden:
Im Bereich der Hilfen zur Erziehung kann man bei den ambulanten und stationären Leistungen unterschiedliche Entwicklungen verfolgen. Bei den ambulanten Hilfen zur Erziehung ist trotz intensiver Fallsteuerung und Klärung der Falleingangsphase eine weitere Steigerung der Fallzahlen zu verzeichnen. Das Bestreben, deutlich teurere Heimunterbringungen zu vermeiden, macht es notwendig, in bestimmten Familien mit multiplen Problemen intensiv ambulant tätig zu werden. Das hat hohe Stundenkontingente zur Folge. Die durchschnittlichen monatlichen Kosten je ambulanten Hilfefall konnten dennoch im Zeitraum 2012-2014 durch stringente Fallsteuerung von rund 1300,-€ auf aktuell unter 1000,-€ gesenkt werden. Trotzdem werden aufgrund der gestiegenen Fallzahlen für 2014 voraussichtlich 280.000,-€ zusätzlich benötigt. Kalkuliert waren ambulante Hilfeleistungen für 2019 Monate.
Nach heutigem Stand muss von Hilfeleistungen für 2357 Monate ausgegangen werden.
Die frühzeitige niederschwellige Präventionsarbeit und die zunehmend gute Vernetzung der verschiedenen Hilfsangebote (AG 78, Koordination Frühe Hilfen, etc.), die 2012 begonnen und 2013 intensiviert wurde, benötigt noch Zeit, um die gewünschten Effekte zu erzielen. Risiken bestehen insbesondere durch plötzlich notwendige Kriseninterventionen oder auch durch Zuzüge problembelasteter Familien aus anderen Städten.
Bei den stationären Hilfen zur
Erziehung ist die Entwicklung ebenfalls schwierig.
Kalkuliert waren Hilfeleistungen für
648 Monate.
Nach heutigem Stand muss von Hilfeleistungen
für 756 Monate ausgegangen werden. Der Mehrbedarf liegt bei rund
480.000,-€.
Wegfall von familientragenden
Personen, z. B. durch Trennung oder auch (unerwartete) Todesfälle führen ebenso
wie Zuzüge sorgeberechtigter Personen aus anderen Städten, deren Kinder bereits
stationär untergebracht sind, zu einem Anstieg der Fallzahlen und damit der
Kosten. Die Anzahl der Zu- und Wegzüge hält sich aufgrund der für Familien
günstigen Konstellationen nicht die Waage. Außerdem sind hier zunehmend Fallkonstellationen
zu verzeichnen, die den bisher bekannten Handlungs- und Kostenrahmen sprengen.
Kinder/Jugendliche, die bereits im Alter unter 14 Jahre im höchsten Maße
auffällig und straffällig geworden sind, gewaltbereit und Drogen konsumierend
weder im Schulalltag noch im Elternhaus, aber auch nicht in den „gängigen“
Einrichtungen integriert werden können, müssen teils in aufwändigen Einzel- und
Auslandsmaßnahmen untergebracht werden, wo versucht wird, sie wieder gruppenfähig zu machen, um sie dann
möglicherweise in „normalen“ Einrichtungen unterbringen zu können. Die Kosten
in solchen Einzelfällen liegen bei bis zu 8.000,- € pro Monat, bzw. 72.000,-€
pro Jahr. Aktuell befinden sich in der Betreuung des Jugendamtes 3 solcher
Fälle, entsprechend rd. 216.000,-€ Jahreskosten. Versuche, durch entsprechende
Maßnahmen dieser Entwicklung entgegenzuwirken und steuerungsrelevant
einzugreifen, z. B. mehr ambulante anstatt stationäre Hilfen zu installieren,
werden häufig durch plötzlich notwendig werdende Kriseninterventionen zunichte
gemacht. Teilweise entwickelten sich in den letzten Jahren gegen Ende des
Haushaltsjahres dann aber die Fallzahlen wieder gegenläufig (wie z. B. 2013, wo
rd. 300.000,-€ der überplanmäßig bereitgestellten Mittel dann doch nicht
gebraucht wurden), so dass, - anders als bei Anmeldung der überplanmäßigen
Mittel vorhersehbar, - am Ende des Jahres die Mittel auf den entsprechenden
Haushaltsstellen nicht verbraucht wurden. Eine genaue Planung ist äußerst
schwierig.
Ein drastischer Anstieg ist beim Produkt 06.03.04. – Eingliederungshilfe- zu verzeichnen. Hier ist damit zu rechnen, dass der Ansatz 2014 ( rd. 283.000,- €) um ca. 400.000,-€ überschritten wird. Hintergrund ist hier der dramatische Anstieg der Fälle, in denen Integrationshelfer für Schulkinder beantragt und - nach entsprechender Prüfung durch das Kreisgesundheitsamt- bewilligt werden. Im Zuge der Inklusion, die ab 01.08.2014 als Rechtsanspruch gesetzlich verankert ist, muss hier mit stark weiter ansteigenden Fallzahlen gerechnet werden. Das Jugendamt ist hier nicht Herr des Verfahrens und hat weder rechtlich noch inhaltlich Steuerungsmöglichkeiten.
Da es sich bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche um eine gesetzliche Pflichtleistung gemäß § 35 a SGB VIII handelt, ist eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung unumgänglich.
Im Produkt 06.03.08. (Unterhaltsvorschuss) sind in diesem Jahr erneut steigende Fallzahlen zu verzeichnen. Die Situation, dass viele getrennt lebende Elternteile (in der Regel die Väter) aufgrund ihrer Einkommenssituation nicht in der Lage sind, den Unterhalt ganz oder teilweise zu leisten, verschärft sich seit Jahren. Dies korrespondiert auch auffallend mit stetigen Steigerungen bei den Leistungsempfängern nach SGB II und wird durch die Erfahrungen der Vollziehungsbeamten bestätigt.
Nach derzeitigem Stand werden hier zusätzlich 45.000,-€ benötigt.
Im Produkt 06.01.03.531800–Zuweisungen und Zuschüsse- hier: Kindertagesstätten Freier Träger - wird eine überplanmäßige Aufwendung /Auszahlung in Höhe von 190.000,- € benötigt.
Die Veränderungen in der Kita-Landschaft mit der Deckung des Bedarfs an Plätzen für unter Dreijährige führt hier zu erheblichen Kostensteigerungen. Die Betriebskosten für die 14 Kindertageseinrichtungen in Schwelm sind seit Einführung des KiBiz um über 2 Millionen Euro angestiegen. Freie Träger – nicht nur in Schwelm- können den eigentlich vorgesehenen gesetzlichen Eigenanteil nicht oder nur teilweise aufbringen und benötigen dazu kommunale Unterstützung. Die Alternative, die Einrichtungen in städtischer Regie zu übernehmen, käme die Stadt noch deutlich teurer. Um die benötigte Unterstützung der Freien Träger leisten zu können und damit den gesetzlichen Auftrag der Kindertagesbetreuung zu erfüllen, werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 190.000,-€,-.€ benötigt.
Beschlussvorschlag:
1.
Bei der Haushaltsstelle 06.03.03.533100 –Soziale Leistungen an natürliche
Personen außerhalb von Einrichtungen- wird eine überplanmäßige
Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 280.000,- € für das Haushaltsjahr 2014
bewilligt.
2. Bei der Haushaltsstelle 06.03.03.533200 -Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen- werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 480.000,- € für das Haushaltsjahr 2014 bewilligt.
3.
Bei der Haushaltsstelle 06.03.04.533100 –Eingliederungshilfe ambulant- werden
überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 400.000,- € für das Haushaltsjahr
2014 bewilligt.
4.
Bei der Haushaltsstelle 06.03.08.533900–Sonstige Soziale Leistungen- hier:
Unterhaltsvorschuss - wird eine
überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 45.000,-€ für das
Haushaltsjahr 2014 bewilligt.
5. Bei der Haushaltsstelle 06.01.03.531800–Zuweisungen und Zuschüsse- hier: Kindertagesstätten Freier Träger - wird eine überplanmäßige Aufwendung /Auszahlung in Höhe von 190.000,-€ für das Haushaltsjahr 2014 bewilligt.
Die Darstellung der Deckung ergibt sich aus dem Sachverhalt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 06.03.03. 533100 06.03.03. 533100 06.03.04. 533100 06.03.08. 533900 06.03.08. 533900 |
Bezeichnung
Soziale Leistungen an
natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen: 280.000€ Soziale
Leistungen an natürliche Personen in
Einrichtungen: 480.000€ Eingliederungshilfe
ambulant: 400.000€ Sonstige
Soziale Leistungen - Unterhaltsvorschuss: 45.000€ Zuweisungen
und Zuschüsse - hier: Kindertagesstätten Freier Träger: 190.000€ |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 1.395.000,00 |
Folgekosten |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Eine Teildeckung besteht
durch Mehrerträge in Höhe von 127.900,-€ bei der HhSt. 15.01.02.465100
(Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen und aus Beteiligungen).
Vorbehaltlich des Beschlusses
zu Sitzungsvorlage 159/2014 besteht eine Teildeckung durch Mehrerträge in Höhe
von 127.900,- € bei der HHSt. 15.01.02.465100 (Gewinnanteile von verbundenen
Unternehmen und aus Beteiligungen). Darüber hinaus ist festzustellen, dass zum
jetzigen Zeitpunkt keine Deckungsmittel im Gesamthaushalt vorhanden sind. Ziel
muss es daher sein, die tatsächlich benötigten Mittel im laufenden
Haushaltsjahr zu erwirtschaften. Sollte dies nicht gelingen, droht eine
Verschlechterung des Rechnungsergebnisses.