Herr Nockemann und Herr Weidenfeld erkundigen sich, warum es im Bereich Kinderhort zu Abweichungen in H?he von ? 22 % kommt. Die Verwaltung antwortet dahingehend, dass sich nach ? 78 Abs. 1 KWahlO die ma?gebliche Bev?lkerungszahl nach der vom IT.NRW halbj?hrlich fortgeschriebenen Bev?lkerungszahl richtet, welche 18 Monate vor Ablauf der Wahlzeit (somit am 31.12.2011) ver?ffentlicht wurde.

Herr Nockemann fragt nach, warum anstelle des st?dtischen Wahllokals ?Katholische Grundschule S?dstra?e? das nicht-st?dtische Wahllokal ?Petrus-Gemeindehaus? ausgew?hlt wurde. Die Verwaltung teilt mit, dass es sich bei dem Petrus-Gemeindehaus um ein barrierefreies Wahllokal handelt.


Beschluss:

Das Stadtgebiet Schwelm wird f?r die Kommunalwahlen 2014 auf der Grundlage der der Vorlage beigef?gten Anlagen 2 und 3 (Bekanntmachungsentwurf der Wahlbezirkseinteilung und damit verbundener ?bersichtsplan) eingeteilt.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Wahlbezirk 190 in die Stimmbezirke 191 und 192 unterteilt wird.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

daf?r

-

dagegen:

-

Enthaltungen:

-