Herr Nockemann und Herr Weidenfeld erkundigen sich, warum es im Bereich Kinderhort zu Abweichungen in Höhe von – 22 % kommt. Die Verwaltung antwortet dahingehend, dass sich nach § 78 Abs. 1 KWahlO die maßgebliche Bevölkerungszahl nach der vom IT.NRW halbjährlich fortgeschriebenen Bevölkerungszahl richtet, welche 18 Monate vor Ablauf der Wahlzeit (somit am 31.12.2011) veröffentlicht wurde.

 

Herr Nockemann fragt nach, warum anstelle des städtischen Wahllokals „Katholische Grundschule Südstraße“ das nicht-städtische Wahllokal „Petrus-Gemeindehaus“ ausgewählt wurde. Die Verwaltung teilt mit, dass es sich bei dem Petrus-Gemeindehaus um ein barrierefreies Wahllokal handelt.


Beschluss:

Das Stadtgebiet Schwelm wird für die Kommunalwahlen 2014 auf der Grundlage der der Vorlage beigefügten Anlagen 2 und 3 (Bekanntmachungsentwurf der Wahlbezirkseinteilung und damit verbundener Übersichtsplan) eingeteilt.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Wahlbezirk 190 in die Stimmbezirke 191 und 192 unterteilt wird.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

dafür

-

 

dagegen:

-

 

Enthaltungen:

-