Betreff
Einteilung des Stadtgebietes in Wahl- und Stimmbezirke
Vorlage
096/2013
Aktenzeichen
5.11
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1. Allgemeines

Für die in  2014 anstehende Kommunalwahl ist das Stadtgebiet Schwelm  in Wahl- bzw. Stimmbezirke aufzuteilen. Diese Aufgabe obliegt nach § 4 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) dem Wahlausschuss.

 

 

2.Einteilung des Stadtgebietes in Wahl- und Stimmbezirke

 

Die Kommunalwahl 2014 findet voraussichtlich am 25.05.214 statt. Die Wahlbezirke sollen bereits jetzt von dem in der laufenden Wahlperiode gebildeten Wahlausschuss eingeteilt werden.

Für  die Stadt Schwelm mit einer Bevölkerungszahl von 29.576 (LDS Statistik 30.06.07) sind entsprechend ihrer Größe über 15.000, aber nicht über 30.000 Einwohner 38 Vertreter/innen in 19 Wahlbezirken zu wählen.  Eine Verringerung der Ratsmandate nach § 3 Abs. 2 KWahlG wurde nicht beschlossen, so dass die Zahl der bisherigen Bezirke bestehen bleibt.


Aufgrund der Höchstabweichungsgrenzen wurde unter Beachtung der weiteren Grundsätze des § 4 Abs. 2 und 3 KWahlG die Wahlbezirkseinteilung geprüft. 

Die gemeindeeigenen Bevölkerungszahlen weichen regelmäßig von den Daten des LDS NRW ab und bedürfen der eigenen Fortschreibung. In der beigefügten Übersicht „Einwohnerentwicklung“ sind die Abweichungen in den einzelnen Wahlbezirken zur durchschnittlichen  Einwohnerzahl der Wahlbezirke sowohl mit der prozentual umgerechneten Einwohnerzahl des LDS als auch mit der aktuellen Zahl aus dem Einwohnermeldeprogramm dargestellt. Sie liegen überwiegend weit unter der gesetzlichen Toleranzgrenze, so dass der Empfehlung des Innenministeriums (RdErl. Vom 17.10.07 – 12-35.10.01-) gefolgt wurde, bei der Wahlbezirkseinteilung wegen des großen zeitlichen Abstandes bis zum Wahltag einen „Sicherheitsabstand“ zu der zulässigen Höchstabweichungsgrenze einzuhalten, um am Wahltag noch im Rahmen der zulässigen Abweichungsgrenzen zu bleiben.

Die bisherige Wahlbezirkseinteilung kann somit  beibehalten werden.
Ein Übersichtsplan und der damit verbundene Entwurf der Wahlbezirkseinteilung als Wahlbekanntmachung ist beigefügt. Ein größerer übersichtlicher Plan wird in der Sitzung ausgehängt.

Veränderungen wie neue bzw. geänderte Straßen, neue Häuser, geänderte Lagebezeichnungen (Hausnummerierungen) wurden eingearbeitet.

 

Der Wahlbezirk 190 soll wieder in die Stimmbezirke 191 und 192 unterteilt werden, um den Wahlberechtigten im südlichen Stadtgebiet die Teilnahme an der Wahl zu erleichtern. 

 

 

3. Wahllokale

 

Folgende Wahllokale (alle barrierefrei) stehen voraussichtlich zur Verfügung:

 


010                    DRK-Bildungsinstitut EN gGmbH, Lindenbergstr. 78  

020                  Seniorenstift St. Marien, Friedrich-Ebert-Str. 48

030                  Grundschule Nordstadt I, Hattinger Str. 47

040                  Grundschule Nordstadt II, Hattinger Str. 47

050                  Kinderhort im Jugendzentrum, Markgrafenstr. 18 a 

060                  Sedanstr. 14, ehem. Ökumenisches Zentrum Heilig Geist

070                  Grundschule Möllenkotten, Jahnstr. 22 (Foyer)

080                  Pestalozzischule I, Ländchenweg 8

090                  Trausaal Moltkestr. 24

100                  AOK Geschäftsstelle, Herzogstr. 9

110                  Pfarrheim St. Marien, Marienweg 2

120                  Ev. Feierabendhaus, Döinghauser Str. 23

130                  Gustav-Heinemann-Schule, Holthausstr. 15

140                  Grundschule Engelbertstraße, Engelbertstr. 2

150                  Bürgerbüro, Moltkestr. 24

160                  Märkisches Gymnasium, Präsidentenstr.1 (Klasse gegenüber Mensa)

170                  Stadtbücherei, Hauptstr. 9-11

180                  Petrus-Gemeindehaus, Kirchplatz 7

191                  Pestalozzischule II, Ländchenweg 8

192                  Fa. Erfurt & Sohn   KG, Wupperstr. 39

 

 

 

 


Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Wahlleiter spätestens 4 Wochen nach dem Beschluss des Wahlausschusses die Wahlbezirkseinteilung öffentlich bekannt gibt (§ 6 KWahlG). Mit der Veröffentlichung des Beschlusses beginnt die Frist zur Wahl der Bewerber/innen und Ersatzbewerber/innen für die Wahlbezirke (§ 17 Abs. 4 KWahlG).


Beschlussvorschlag:

Das Stadtgebiet Schwelm wird für die Kommunalwahlen 2014 auf der Grundlage der Vorlage beigefügten Anlagen 2 und 3 (Bekanntmachungsentwurf der Wahlbezirkseinteilung und damit verbundener Übersichtsplan) eingeteilt.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Wahlbezirk 190 in die Stimmbezirke 191 und 192 unterteilt wird.