Sachverhalt:
1. Allgemeines
Für die in 2014 anstehende Kommunalwahl ist das Stadtgebiet Schwelm in Wahl- bzw. Stimmbezirke aufzuteilen. Diese Aufgabe obliegt nach § 4 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) dem Wahlausschuss.
2.Einteilung
des Stadtgebietes in Wahl- und Stimmbezirke
Die
Kommunalwahl 2014 findet voraussichtlich am 25.05.214 statt. Die Wahlbezirke
sollen bereits jetzt von dem in der laufenden Wahlperiode gebildeten
Wahlausschuss eingeteilt werden.
Für die Stadt Schwelm mit einer
Bevölkerungszahl von 29.576 (LDS Statistik 30.06.07) sind entsprechend ihrer
Größe über 15.000, aber nicht über 30.000 Einwohner 38 Vertreter/innen in 19
Wahlbezirken zu wählen. Eine
Verringerung der Ratsmandate nach § 3 Abs. 2 KWahlG wurde nicht beschlossen, so
dass die Zahl der bisherigen Bezirke bestehen bleibt.
Aufgrund der Höchstabweichungsgrenzen wurde unter Beachtung der weiteren
Grundsätze des § 4 Abs. 2 und 3 KWahlG die Wahlbezirkseinteilung geprüft.
Die gemeindeeigenen Bevölkerungszahlen weichen regelmäßig von den Daten des LDS
NRW ab und bedürfen der eigenen Fortschreibung. In der beigefügten Übersicht
„Einwohnerentwicklung“ sind die Abweichungen in den einzelnen Wahlbezirken zur
durchschnittlichen Einwohnerzahl der
Wahlbezirke sowohl mit der prozentual umgerechneten Einwohnerzahl des LDS als
auch mit der aktuellen Zahl aus dem Einwohnermeldeprogramm dargestellt. Sie
liegen überwiegend weit unter der gesetzlichen Toleranzgrenze, so dass der
Empfehlung des Innenministeriums (RdErl. Vom 17.10.07 – 12-35.10.01-) gefolgt
wurde, bei der Wahlbezirkseinteilung wegen des großen zeitlichen Abstandes bis
zum Wahltag einen „Sicherheitsabstand“ zu der zulässigen
Höchstabweichungsgrenze einzuhalten, um am Wahltag noch im Rahmen der
zulässigen Abweichungsgrenzen zu bleiben.
Die bisherige
Wahlbezirkseinteilung kann somit
beibehalten werden.
Ein Übersichtsplan und der damit verbundene Entwurf der Wahlbezirkseinteilung
als Wahlbekanntmachung ist beigefügt. Ein größerer übersichtlicher Plan wird in
der Sitzung ausgehängt.
Veränderungen wie neue bzw. geänderte Straßen, neue Häuser, geänderte Lagebezeichnungen (Hausnummerierungen) wurden eingearbeitet.
Der Wahlbezirk 190 soll wieder in die Stimmbezirke 191 und 192 unterteilt werden, um den Wahlberechtigten im südlichen Stadtgebiet die Teilnahme an der Wahl zu erleichtern.
3. Wahllokale
Folgende Wahllokale (alle barrierefrei) stehen voraussichtlich zur Verfügung:
010
DRK-Bildungsinstitut EN
gGmbH, Lindenbergstr. 78
020 Seniorenstift St. Marien, Friedrich-Ebert-Str. 48
030 Grundschule Nordstadt I, Hattinger Str. 47
040 Grundschule Nordstadt II, Hattinger Str. 47
050 Kinderhort im Jugendzentrum,
Markgrafenstr. 18 a
060 Sedanstr. 14, ehem. Ökumenisches
Zentrum Heilig Geist
070 Grundschule Möllenkotten, Jahnstr. 22 (Foyer)
080 Pestalozzischule I, Ländchenweg 8
090 Trausaal Moltkestr. 24
100 AOK Geschäftsstelle, Herzogstr. 9
110 Pfarrheim St. Marien, Marienweg 2
120 Ev. Feierabendhaus, Döinghauser Str. 23
130 Gustav-Heinemann-Schule, Holthausstr. 15
140 Grundschule Engelbertstraße, Engelbertstr. 2
150 Bürgerbüro, Moltkestr. 24
160 Märkisches Gymnasium, Präsidentenstr.1 (Klasse gegenüber Mensa)
170 Stadtbücherei, Hauptstr. 9-11
180 Petrus-Gemeindehaus, Kirchplatz 7
191 Pestalozzischule II, Ländchenweg 8
192 Fa. Erfurt & Sohn KG, Wupperstr. 39
Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Wahlleiter spätestens 4 Wochen nach
dem Beschluss des Wahlausschusses die Wahlbezirkseinteilung öffentlich bekannt
gibt (§ 6 KWahlG). Mit der Veröffentlichung des Beschlusses beginnt die Frist
zur Wahl der Bewerber/innen und Ersatzbewerber/innen für die Wahlbezirke (§ 17
Abs. 4 KWahlG).
Beschlussvorschlag:
Das Stadtgebiet Schwelm wird für die Kommunalwahlen 2014 auf der Grundlage der Vorlage beigefügten Anlagen 2 und 3 (Bekanntmachungsentwurf der Wahlbezirkseinteilung und damit verbundener Übersichtsplan) eingeteilt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Wahlbezirk 190 in die Stimmbezirke 191 und 192 unterteilt wird.
