Hinweis:

Die  Anfrage von Herrn Meckel zu den gestiegenen Kosten im Bereich des Personal-einsatzes wird in der Niederschrift wie folgt beantwortet:

Die gestiegenen Kosten im Bereich des Personaleinsatzes sind zum einen auf höhere Einsatzzeiten für die Kontrolle und Unterhaltung des Kanalnetzes zurückzuführen, zum anderen werden die Ingenieure voraussichtlich weniger Zeit für die Abwicklung von Investitionen benötigen. Die Kosten für die Abwicklung der Investitionen werden als Anschaffungs- und Herstellungskosten dem Anlagegut zugerechnet und finden somit keine Berücksichtigung bei den Kosten des Personaleinsatzes. Dies bedeutet , dass bei höherem erwarteten Zeitbedarf der Ingenieure u. a. für die Durchführung von Unterhaltungsmaßen die Kosten für den Personaleinsatz steigen.

 


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.  Der 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm (Abwassergebührensatzung) gemäß dem Entwurf zur Vorlage 207/2012 wird beschlossen.

2.  Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss (zu b):

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.


Abstimmungsergebnis:

Dafür:

10

 

dagegen:

 2

 

Enthaltungen:

  -