Betreff
a) 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Finanzausschuss und Rat)
Vorlage
207/2012
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit der Vorlage 182/2012 wurden dem Verwaltungsrat zur Sitzung am 25.09.2012 drei Varianten der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation der Abwassergebühren 2013 zur Beratung vorgelegt. Der Variante A liegt der seit 2010 geltende kalkulatorische Zinssatz von 5,25 % zugrunde. Die Varianten B und C basieren auf einem kalkulatorischen Zinssatz von 5,00 % bzw. 4,75 %. Die Berechnungen sind in der Vorlage 182/2012 detailliert ausgeführt.

Der Verwaltungsrat hat die Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation in der Variante A beschlossen.

 

Die ab 2013 geltenden Gebührensätze sind in den als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurf eingearbeitet. Darüber hinaus sind die Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation Variante A (Anlagen 2 und 3) sowie die Kostenvergleichsübersicht 2012/2013 einschl. Erläuterungen (Anlage 4) beigefügt.

 

Der Entwurf des 1. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm wird mit den vorstehend aufgeführten Inhalten mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.    Der 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm (Abwassergebührensatzung) gemäß dem Entwurf zur Vorlage 207/2012 wird beschlossen.

2.    Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss (zu b):

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.