Herr Philipp erklärt, dass die bereits zum Ausdruck gebrachte Ablehnung der SPD-Fraktion gegenüber dem in Vorlage 112/2012 unterbreiteten Vorschlag zum Einzelhandelskonzept aufrecht erhalten bleibe und erläutert im Anschluss auf Nachfrage des Herrn Flüshöh die Beweggründe für diese Haltung.

 

Es schließt sich eine kurze Erörterung an.


Beschluss:

  1. Das mit der Beschlussvorlage Nr. 112/2012 vorgelegte Einzelhandelskonzept für die Stadt Schwelm (Stand: 27.04.2012) wird einschließlich der Sortimentsliste als städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Schwelm im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) vom Rat der Stadt Schwelm beschlossen. Es dient zukünftig als Grundlage für weitere planerische Entscheidungen im Rahmen der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren.

 

  1. Die Kurzstellungnahme des Büros Stadt+Handel vom 02.04.2012 zur Bewertung von Ansiedlungen auf dem Gelände ehemalig Zassenhaus wird als Anlage dem Einzelhandelsgutachten beigefügt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundsätze des Einzelhandelskonzepts schrittweise in der Bauleitplanung umzusetzen

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

10

 

dagegen:

5

 

Enthaltungen:

3