Betreff
Entsendung eines Vertreters der Stadt Schwelm in den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur)
Vorlage
047/2024
Aktenzeichen
121/ple
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 12.11.2020 wurde Bürgermeister Stephan Langhard als Vertreter der Stadt in den Aufsichtsrat der EN-Agentur gewählt.

 

2.3 -   Wahl des Vertreters der Stadt für

den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur)

§ 12 des Gesellschaftervertrages sieht einen aus 15 Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat vor. Die kreisangehörigen Städte entsenden 4 Mitglieder, wobei durch einen 2-jährigen Turnus der Mandatsausübung eine angemessene Berücksichtigung der Teilräume des Kreises sichergestellt werden soll. Für die kreisangehörigen Städte, die nicht Mitglied des Aufsichtsrates sind, kann jeweils ein Vertreter mit beratender Stimme an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilnehmen.

Um bei vier Aufsichtsratsmandaten eine ständige Repräsentanz aller Teilräume des Ennepe-Ruhr-Kreises im Aufsichtsrat der EN-Agentur zu gewährleisten, bilden die kreisangehörigen Städte vier „regionale Bänke“. Die Stadt Schwelm ist hierbei mit den Städten Ennepetal und Breckerfeld zu einer „regionalen Bank“ zusammengefasst. In 2013 und 2014 wird die Gruppe durch Breckerfeld vertreten. 2015 und 2016 erfolgt die Mandatsausübung wieder durch die Stadt Schwelm.

 

Vertreter der Stadt

Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene

Bedienstete der Gemeinde

 

 

Als Bediensteter der Stadt Schwelm soll der Wirtschaftsförderer, Herr Oliver Kochs, dauerhaft das Mandat übernehmen. Das Mandat ist höchstpersönlich, was bedeutet, dass Herr Kochs ausschließlich an den Sitzungen teilnehmen und nur von Herrn Langhard vertreten werden kann.

 

Es gilt weiterhin der § 108 IV Nr. 2 GO NRW, nach dem der Rat dem Mitglied im Aufsichtsrat Weisungen erteilen kann.

 

Unberührt von den mit dieser Beschlussvorlage vorgesehenen Benennungen von Vertreter*innen der Stadt in den Gesellschaftsorganen bleibt das Recht des Rates, jederzeit durch gesonderten Ratsbeschluss (z. B. Weisung an den Gesellschaftervertreter) Einfluss auf ein Unternehmen oder die Aufgabenerfüllung durch ein Unternehmen auszuüben und - falls erforderlich – Regelungen zu treffen oder anzustreben.

 

Die Amtszeit der Vertreter*innen der Stadt Schwelm in den Organen der Gesellschaften entspricht, soweit sie nicht nach Aktienrecht davon abweicht, der Dauer der Wahlzeit des Rates. Das Amt der Mitglieder endet auch vor Ablauf der Wahlperiode mit dem Ausscheiden aus dem Rat oder aus der Verwaltung. Auf Beschluss des Rates haben die Vertreter*innen ihr Amt jederzeit niederzulegen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur) wird Wirtschaftsförderer Oliver Kochs. Er ist berechtigt, Abstimmungen, soweit die Stadt Schwelm ein Stimmrecht hat, vorzunehmen.

 

Bürgermeister Stephan Langhard übernimmt die Position des Stellvertreters.

 


 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard